Guten Tag
ein Mandant von uns möchte ausschließlich im November und Dezember zwei Arbeitskräfte aus Slowenien einstellen (in dieser Zeit bleiben sie in Deutschland).
Nun stellt sich die Frage, was wir benötigen um eine ordnungsgemäße Anmeldung durchzuführen? (Lohn und Gehalt)
Ich habe schon herausgefunden, wenn die AN in ihrem Heimatland eine Hauptbeschäftigung haben, benötigen Sie das Formular/Bescheinigung E101.
Dieses würde einen Beitragsgruppenschlüssel von 0 0 0 0 zur Folge haben. Zur Besteuerung (immer StKl I und keine Kirchensteuer ?) muss man nur das Kontrollkästchen „Beschränkte Einkommensteuerpflicht“ aktivieren.
Sind meine Informationen bis dahin korrekt?
Wie sieht die Sache zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit im Heimatland aus?
Den Beitragsgruppenschlüssel 1 1 1 1 und beschränkte Einkommensteuerpflicht?
Ich danke Ihnen schon mal im Vorhinein für die Antworten.
Sofia Gärtner
Hallo Frau Gärtner,
durch die Aktivierung der Einstellung "beschränkte Einkommensteuerpflicht" erfolgt die Besteuerung immer nach den Merkmalen auf der Lohnsteuerabzugsbescheinigung.
Diese Einstellung können Sie bei Mitarbeitern hinterlegen, die nur vorübergehend in Deutschland tätig sind.
Die Beitragsabführung in der Sozialversicherung können Sie in Verbindung mit der Krankenkasse klären.
Hat hier jemand aus der Community Erfahrungen aus der Praxis und kann helfen?
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG