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Rentenversicherung nur anteilig tageweise abrechnen

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letzte Antwort am 07.10.2019 16:07:09 von Lara_Hien
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borghoff
Beginner
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Hallo!

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer wurde rentenversicherungsfrei abgerechnet, was auch grundsätzlich unumstritten ist.

Die RV hat nun nachträglich festgestellt, dass vom 30.03.-25.04.2019 wohl doch noch Rentenversicherungspflicht besteht, was so auch korrekt ist.

Meine Frage nun: wie kann ich das technisch lösen?

Ich vermute, dass ich manuelle SV-Meldungen und Beitragsnachweise erstellen muss.

Dann müsste ich dem AN ja auch noch den AN-Anteil an der RV auf der Lohnabrechnung irgendwo abziehen, was ich auch noch irgendwie gebastelt kriegen würde. Der RV-Beitrag muss aber doch auch auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Wie soll man das lösen?

Ich hoffe sehr auf Tipps und Anregungen zu diesem Thema. Dankeschön!

Ramona

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ramona,

bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer sollen für den Zeitraum vom 30.03-25.04. rückwirkend die Rentenversicherungsbeiträge abgerechnet werden.

Historische Daten können in Lohn und Gehalt nur monatlich und nicht Tag genau erfasst werden. Um eine taggenaue Berechnung für den angegebenen Zeitraum der RV-Beiträge durchzuführen, ist die Verwendung einer zweiten Personalnummer erforderlich.

Beispiel:

Hinterlegen Sie beim bestehenden Mitarbeiter 1 das Austrittsdatum zum 29.03. und führen Sie die Lohnabrechnung ohne Berechnung der RV durch.

Legen Sie den Mitarbeiter ein zweites Mal an bzw. kopieren Sie die bisherige Personalnummer. Rechnen Sie mit dem Eintritt 30.03. und Austritt 25.04. mit der RV-Berechnung ab.

Anschließend kann für den Zeitraum ab dem 26.04. bei dem Mitarbeiter 1 ein neuer Beschäftigungszeitraum angelegt und abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass bei dieser Vorgehensweise die entsprechenden Auswertungen (Lohnsteuerbescheinigung, SV Meldungen etc.) nur für den jeweiligen Beschäftigungszeitraum erstellt werden und etliche Nachberechnungen notwendig sind. Außerdem kann pro Abrechnungsmonat nur ein Beschäftigungszeitraum abgerechnet werden.

Korrigieren Sie die RV-Beiträge für die Lohnsteuerbescheinigung manuell über ELSTER.de, wenn Sie wie bereits von Ihnen beschrieben manuell vorgehen möchten.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 07.10.2019 16:07:09 von Lara_Hien
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