Hallo! Ein Gesellschafter-Geschäftsführer wurde rentenversicherungsfrei abgerechnet, was auch grundsätzlich unumstritten ist. Die RV hat nun nachträglich festgestellt, dass vom 30.03.-25.04.2019 wohl doch noch Rentenversicherungspflicht besteht, was so auch korrekt ist. Meine Frage nun: wie kann ich das technisch lösen? Ich vermute, dass ich manuelle SV-Meldungen und Beitragsnachweise erstellen muss. Dann müsste ich dem AN ja auch noch den AN-Anteil an der RV auf der Lohnabrechnung irgendwo abziehen, was ich auch noch irgendwie gebastelt kriegen würde. Der RV-Beitrag muss aber doch auch auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Wie soll man das lösen? Ich hoffe sehr auf Tipps und Anregungen zu diesem Thema. Dankeschön! Ramona
... Mehr anzeigen