Hallo Ramona, bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer sollen für den Zeitraum vom 30.03-25.04. rückwirkend die Rentenversicherungsbeiträge abgerechnet werden. Historische Daten können in Lohn und Gehalt nur monatlich und nicht Tag genau erfasst werden. Um eine taggenaue Berechnung für den angegebenen Zeitraum der RV-Beiträge durchzuführen, ist die Verwendung einer zweiten Personalnummer erforderlich. Beispiel: Hinterlegen Sie beim bestehenden Mitarbeiter 1 das Austrittsdatum zum 29.03. und führen Sie die Lohnabrechnung ohne Berechnung der RV durch. Legen Sie den Mitarbeiter ein zweites Mal an bzw. kopieren Sie die bisherige Personalnummer. Rechnen Sie mit dem Eintritt 30.03. und Austritt 25.04. mit der RV-Berechnung ab. Anschließend kann für den Zeitraum ab dem 26.04. bei dem Mitarbeiter 1 ein neuer Beschäftigungszeitraum angelegt und abgerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Vorgehensweise die entsprechenden Auswertungen (Lohnsteuerbescheinigung, SV Meldungen etc.) nur für den jeweiligen Beschäftigungszeitraum erstellt werden und etliche Nachberechnungen notwendig sind. Außerdem kann pro Abrechnungsmonat nur ein Beschäftigungszeitraum abgerechnet werden. Korrigieren Sie die RV-Beiträge für die Lohnsteuerbescheinigung manuell über ELSTER.de, wenn Sie wie bereits von Ihnen beschrieben manuell vorgehen möchten. Liebe Grüße Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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