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Arbeitnehmer online : Arbeitnehmer wechselt von Vollzeit in Minijob

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letzte Antwort am 25.07.2024 14:37:41 von SusanneR
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deusex
Allwissender
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Nachricht 1 von 23
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Hallo, eine Arbeitnehmerin, die bereits seit geraumer Zeit Arbeitnehmer online nutzt, reduziert ihre Arbeit drastisch und ist künftig nur noch geringfügig beschäftigt.

 

In diesen Fällen ist das erste Arbeitsverhältnis abzumelden und sie auf einer neuen Personalnummer als Minijobber anzumelden.

 

Nun soll Arbeitnehmer online natürlich weiter genutzt werden und ggf. kommt sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Voll- oder Teilzeit, zumindest sozialversicherungspflichtig zurück, könnte man sie  idealerweise unter der ein und derselben Personalnummer weiterführen.

 

Nur der erste Wechsel ist m.E. nun problematisch, es sei denn, man könnte Arbeitnehmer online auf die neue Personalnummer des Minijobs übernehmen, sodass die Arbeitnehmerin "barrierefrei" ihre Personalabrechnungen im Portal, lückenlos, archiviert behält.

 

1080833 ist hier nicht hilfreich. Wo finde ich hierzu ein Dokument bzw. geht das so überhaupt ?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 23
10385 Mal angesehen

Hallo,

 

nach meiner Kenntnis ist es noch nicht möglich, dass der Arbeitnehmer mit Arbeitnehmer online "umziehen" kann.

 

Allerdings wundere ich mich, dass die Mitarbeiterin - "nur" weil sie geringfügig  entlohnt Beschäftigte wird - eine neue Personalnummer bekommen soll.

 

Grundsätzlich ist das nach meiner Kenntnis nur notwendig, wenn der Wechsel im Laufe eines Monats erfolgt. Ein Wechsel zum Monatsersten sollte über die gleiche Personalnummer funktionieren, womit Ihr Problem mit Arbeitnehmer online gelöst wäre.

 

Viele Grüße

T. Reich

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deusex
Allwissender
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Nachricht 3 von 23
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Möglicherweise mag die aktuell nun anders sein, aber ein Wechsel von Minijob -> Sozialversicherungspflicht geht auf der gleichen Personalnummer.

Ist aber eine Einbahnstraße, denn der Weg in den Minijob retour ist so nicht möglich. 

 

Lasse mich aber gerne belehren und würd mich freuen, wenn das ginge . . . Wäre natürlich sehr gut und würde einen Umzug erübrigen. Was ich zwischenzeitlich gesehen habe, gibt es für einen Umzug keine Optionen.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 23
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Also wenn ich hier 

 

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

 

unter "Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigten anlegen" - "Bestehenden Mitarbeiter ändern" schaue, würde ich schließen, dass es geht.

 

Lodas ist aber auch nicht mein Spezialgebiet, eher Lohn und Gehalt und dort klappt es reibungslos.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 23
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@deusex  schrieb:

 

Ist aber eine Einbahnstraße, denn der Weg in den Minijob retour ist so nicht möglich. 

 


Doch, das geht natürlich auch. Habe ich schon häufiger erfasst.

 

Einfach die Daten wieder umschlüsseln - und die Meldungen werden entsprechend erstellt.

 

Oder warum sollte das nicht möglich sein oder wo sehen Sie das Problem?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

deusex
Allwissender
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Nachricht 6 von 23
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Hallo Herr Lutz,

 

vor geraumer Zeit, kann ich mich erinnern, ging dieser Wechsel aus einer Beschäftigung in den Minijob melderechtlich irgendwie nicht und man musste tatsächlich in dem Fall den Arbeitnehmer auf einer neuen Personalnummer erfassen.

 

Im Prinzip machen meine Damen den Lohn, es sei denn, es geht um meine Damen selbst und bin da natürlich eher selten in der Situation, insbesondere für diese Fälle.

 

Ich hatte dieses Unverständnis damals auch mit der DATEV erörtert, aber es war so scheinbar nicht möglich, das auf einer Personalnummer abzubilden.

 

Ich persönlich habe da nie ein Problem gesehen und war mir an sich auch stets unverständlich, warum das so gehandhabt wurde.

 

Vom Minijob in die Vollbeschäftigung war das seit jeher unproblematisch. Selbstredend werde ich das natürlich jetzt so durchführen. Keine Frage.

Ist exakt wie Sie sagten: Umschlüsseln und fertig. Einfacher kann es nicht sein. Wenn man nicht laufend aktiv in LODAS tätig ist, geht da schon Einiges an einem vorbei. Danke allen.

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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 23
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Hallo @deusex ! 

 

eine Anlage auf eine neue PNR ist erforderlich, wenn ein Mini-Job während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber aufgenommen wird. 

Vielleicht haben Sie es damit in Verbindung gebracht gehabt. 

 

Gruß und ein schönes Wochenende

prugger
Einsteiger
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Nachricht 8 von 23
10162 Mal angesehen

Ich hab da ein ähnliches Problem:

Eine Arbeitnehmerin geht in Rente und sie unterliegt damit dem Zahlstellenverfahren. 

Hier mache ich schon immer eine neue Personalnummer auf.

Die Dame möchte aber gerne ihre alten Lohnabrechnungen UND ihre Betriebsrentenabrechnung in ANO sehen.

Bekommt sie denn dann zwei Zugänge?

 

Wenn ja dann wäre da echt ein großer Wunsch an die DATEV dass das möglich wird in einem Zugang.

Evtl. die Bindung des ANO-Zugangs an die RV-Nummer? Das wäre schick...🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 23
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Hallo,


Arbeitnehmer online ist Personalnummernbezogen. Für eine weitere Personalnummer können nicht die gleichen Zugangsdaten genutzt werden. Sie benötigen in diesem Fall einen zweiten Account. Im Rahmen der Weiterentwicklung von Arbeitnehmer online prüfen wir diesen Sachverhalt.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 23
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Hallo, ich greife das hier auf weil ich gerade keinen passenden Thread finden kann

ich habe folgendes Problem:

ebenfalls von Minijob auf Sv-Pflichtig gewechselt mit neuer Personalnummer. Die MItarbeiterin kann sich nun bei Arbeitnehmer online nicht neu anmelden weil es die Email-Adresse schon gibt. Sie legt sich natürlich hier keine neue Email zu.

Wie kann ich das nun lösen? Den Zugang vom Minijob deaktivieren? kann sie sich dann neu bei AO anmelden?

Danke, VG

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DATEV-Mitarbeiter
Sven_Wieczorek
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 23
9178 Mal angesehen

@fruchtzwerg  schrieb:

Hallo, ich greife das hier auf weil ich gerade keinen passenden Thread finden kann

ich habe folgendes Problem:

ebenfalls von Minijob auf Sv-Pflichtig gewechselt mit neuer Personalnummer. Die MItarbeiterin kann sich nun bei Arbeitnehmer online nicht neu anmelden weil es die Email-Adresse schon gibt. Sie legt sich natürlich hier keine neue Email zu.

Wie kann ich das nun lösen? Den Zugang vom Minijob deaktivieren? kann sie sich dann neu bei AO anmelden?

Danke, VG


Die Mitarbeiterin kann sich mit ihrem bestehenden Konto anmelden und in Arbeitnehmer online dann auf "Leistung hinzufügen" klicken. Dort wird sie aufgefordert einen Einladungscode und Ihr Geburtsdatum einzugeben. Hier den neuen Einladungscode aus dem Arbeitnehmer online Cockpit eingeben bzw. aus dem neuen Brief, den die Mitarbeiterin bekommen hat. Dann hat sie den alten und neuen Zugang in einem Konto. Wenn Sie nun den alten Zugang deaktivieren, wird der Mitarbeiterin nur noch der neue Zugang angezeigt. 

Sollten Sie bereits den alten Zugang beendet haben, kann sich die Mitarbeiterin trotzdem mit Ihrer E-Mailadresse anmelden und wird dann direkt nach einem neuen Einladungscode gefragt.

 

DATEV Arbeitnehmer online: Einladungscode in bestehendem Konto erfassen - DATEV Hilfe-Center

viele Grüße - Sven Wieczorek
DATEV eG | Business Analyst Produktangebot | Team Kollaborationsprozesse PWS
fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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Nachricht 12 von 23
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oh perfekt, das ist ja super wenn man das jetzt zusammenfügen kann 🙂

VG

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Lukihava
Beginner
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Nachricht 13 von 23
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Muss mann eine Kündigung schreiben von minijob als Teilzeit anmelden gleichen Arbeitgeber 

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Lukihava,

 

rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.
Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 15 von 23
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@Christopher_Fürther schrieb:

Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.


Und die Maschinerie wird in Gang gesetzt 😜

 

Ich würde ja einfach mal #ChatGPT fragen und das Ergebnis hinterfragen oder nochmal gegenchecken.   

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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stbdrews
Beginner
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Als ich in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet habe, habe ich erst ne neue PNR dafür angelegt. Die Krankenkasse fand das nicht so gut und wollte, dass ich das wieder rückgängig mache und alles in der alten Personalnummer ohne Unterbrechungsmeldung für Elternzeit abrechne.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 17 von 23
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@stbdrews  schrieb:

Als ich in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet habe


Aber: Teilzeit != Minijob. Wenn du während der Elternzeit nur als Minijob arbeitest, ist deine sv-pflichtige Beschäftigung weiter voll unterbrochen, du brauchst also eine separate PNr. Arbeitest du in Teilzeit (also über Minijob-Grenze), ist sie es nicht und die Beschäftigung läuft auf der gleichen PNr weiter.

SusanneR
Aufsteiger
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Nachricht 18 von 23
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Ich greife diesen Thread mal auf, um auch eine Frage in dieser Richtung zu stellen...

 

Eine Auszubildende hat am 04.07.2024 die Abschlussprüfung abgelegt und bestanden. Ausbildung ist damit beendet.

Sie hat aber bis gestern noch stundenweise beim Ausbildungsbetrieb gejobbt und verlässt Ende des Monats das Unternehmen.

 

Kann ich die Stunden (30 Stunden à 15 EUR) dann als Minijob abrechnen, um der jungen Dame die Abzüge zu ersparen oder muss ich das voll sv-pflichtig abrechnen? (Für den Minijob bräuchte ich dann leider eine neue Personalnummer.)

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 19 von 23
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Die Ausbildung ist zum 4.7. beendet.

 

Das danach hätte sie auch bei einem neuen AG machen können - wie hätten Sie es denn dann beurteilt? 😉

 

Wichtig ist nur, die RV-Befreiung unterschrieben da zu haben, wenn sie tatsächlich gar keine Abzüge will.

LG
VM
SusanneR
Aufsteiger
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Nachricht 20 von 23
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@lohnhilfe Danke. Irgendwie habe ich mir gestern wohl selbst im Weg gestanden...

pogo
Experte
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Nachricht 21 von 23
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@SusanneR  schrieb:

 

Kann ich die Stunden (30 Stunden à 15 EUR) dann als Minijob abrechnen, um der jungen Dame die Abzüge zu ersparen oder muss ich das voll sv-pflichtig abrechnen? (Für den Minijob bräuchte ich dann leider eine neue Personalnummer.)


Eine kurzfristige Beschäftigung ist auch möglich. Berufsmäßigkeit ist unter 538€ nicht zu prüfen. Keine SV-Abgaben für den AG. Sogar die Umlage entfällt, da sie keine 4 Wochen beschäftigt ist.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

letztlich muss man aber gucken, was vereinbart wurde.

 

Und wenn gar nichts vereinbart wurde, ist rechtlich vermutlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden (§ 24 BBiG).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

SusanneR
Aufsteiger
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Nachricht 23 von 23
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@Uwe_Lutz Es wurde vereinbart, dass sie noch bis Ende Juli stundenweise hilft, da sie ab August die Meisterschule besucht. Ob das schriftlich vereinbart wurde, entzieht sich bisher meiner Kenntnis.

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letzte Antwort am 25.07.2024 14:37:41 von SusanneR
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