Hallo liebe Community,
ich habe hier ein Problem: Ein freiwillig Versicherter MA kommt mit seinem Gesamtbrutto (aus drei Beschäftigungen) über die Beitragsbemessungsgrenzen (jeden Monat) KV/PV-Brutto: 8.657,50 € - RV/AV-Brutto: 10.770,00 €.
Diese gebe ich auch jeden Monat brav die Registerkarte Mehrfachbeschäftigung bei allen drei Beschäftigungen ein.
Nun hat der MA mit dem Lohn März 2023 bei einer dieser Beschäftigungen eine Bonuszahlung i.H.v. 24.000,00 € für das Vorjahr erhalten.
Müsste hier nicht auf der Lohnabrechnung ein V statt ein E stehen?
Kann mir hier das jemand plausibel erklären?
Vielen Dank.
LG
I. Mattick
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo liebe Community,
anbei mal der Ausschnitt, wie ich die Daten eingegeben habe:
Mehrfachbeschäftigung
LG
I.Mattick
Hallo I. Mattick,
ob die Einmalzahlung dem Vorjahr oder dem aktuellen Jahr zuzuordnen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Im Dokument 1002748 finden Sie die Voraussetzungen und einige Beispiele zur Verwendung der Märzklausel.
Hallo liebe DATEV,
das Dokument habe ich mir schon X-mal durchgelesen. Hilft mir hier auch nicht weiter.
MfG
I. Mattick
Moin @inesmattick ,
wenn der AN letztes Jahr auch schon so ein hohes Einkommen hatte, hat er doch letztes Jahr schon die Beitragspflicht komplett erfüllt. In dem Fall kann ja gar nichts ins Vorjahr berechnet werden.
Wenn der MA aber erst ab diesem Jahr beide Grenzen monatlich überschreitet, könnte man natürlich noch etwas fürs Vorjahr über die Märzklausel abrechnen.
Gruß
Flitze
Hallo Flitze,
vielen lieben Dank. Endlich mal eine Aussage, mit der ich etwas anfangen kann.
Ja, der Mitarbeiter war auch im Vorjahr immer über der Beitragsbemessungsgrenze.
Aber doch noch eine Frage. Müsste da die Einmalzahlung nicht beitragsfrei sein?
MfG
I. Mattick
theoretisch ja - weil nichts mehr berechnet werden kann. ABER, ansich ist der Betrag natürlich beitragspflichtig