Guten Tag,
ich bräuchte mal wieder eine Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Eine GbR mit zwei Gesellschaftern hat im Mai Ü3 beantragt und erhalten. Im Juni wurde der 1. Abschlag ausgezahlt, die Auszahlung der Schlussrate erfolgte im Juli.
Zum 30.06. ist einer der Gesellschafter aus der GbR ausgeschieden und der Betrieb wird vom verbleibenden Gesellschafter (unverändert) weitergeführt - da es keine "Ein-Mann-GbR" gibt nunmehr als Einzelunternehmen.
Ich mache mir nun Gedanken wegen folgendem Passus in den FAQ:
Eine Geschäftsaufgabe liegt ja eigentlich nicht vor. Allerdings gibt es das antragsstellende Unternehmen, sprich die GbR, bei Auszahlung der Schlussrate nicht mehr ???
Bin für jede Idee dankbar..
Hallo,
formal war ja Antragsteller einer der Gesellschafter. Wenn nun nicht genau dieser antragstellender Gesellschafter ausgeschieden ist, würde ich formal kein Problem sehen, denn der Antragsteller hat ja seinen Geschäftsbetrieb nicht eingestellt.
Wenn es dazu noch ein richtiger Betrieb mit Angestellten im Haupterwerb ist, dann würde ich mir jetzt keine großen Gedanken machen, die Änderung der Gesellschaftsform wird ja dann in der Schlussabrechnung offengelegt.
Ist jetzt natürlich genau der antragstellende Gesellschafter ausgeschieden, ist es etwas komisch. Dann würde ich mich an die Hotline für prüfende Dritte wenden und fragen wie der Fall zu behandeln ist. Für mich ist es aber auch dann eine Formalie, denn der Geschäftsbetrieb geht ja weiter und der Sinn der Förderung ist erfüllt.
Sollte natürlich der verbliebene Gesellschafter den Betrieb nicht im Haupterwerb führen und keine Angestellten haben, dann sehe ich ein Problem.
Grüße
Hallo,
vielen Dank für Ihre Einschätzung!