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Schlussabrechnung Fristsetzung Entbürokratisierung Fristversäumnis SAP2 etc.

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letzte Antwort am 27.10.2023 13:17:27 von stbberlin
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mehrkaffee
Aufsteiger
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Was bedeutet das denn konkret?

 

Ich bin Einzelunternehmer, verkaufe mein Unternehmen und gebe dabei auch alles ab an den neuen Eigentümer - Belege, Unterlagen etc.

 

Die Schlussabrechnung muss ich aber trotzdem machen (und nicht der Käufer)? Da bin ich mal sehr gespannt, wie viele Unternehmer das falsch einschätzen...

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MK3
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ich habe für SARI einen ersten Bescheid und das von der L-Bank (unglaublich).

Der Mandant hatte NH und DH erhalten.

Die endgültigen Bescheide werden pro Hilfe erteilt - somit 2 Bescheide für NH und DH

MK3
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interessant zu lesen. ich dachte schon ich bin allein in dieser Gummizelle.

Leider muss ich bestätigen, dass auch bei mir die L-Bank alles 3 oder 4 Mal anfordert (bereits im Antragsverfahren und jetzt in der SARI). Ich vermute fast, dass wir hier missbraucht werden für die Digitalisierung, denn bei den Antragsstellungen musste ich noch eine ganze Zeit die Unterlagen postalisch der L-Bank zuleiten.

Jetzt soll ich diese Dokumente via Portal übermitteltn, dann spart sich die L-Bank schon mal den Werkstudenten....

ein Graus.

 

 

 

 

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stbberlin
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Hallo,

 

seit langer Zeit bin ich mal wieder auf dem Portal zur  Überbrückungshilfe eingeloggt, um zu prüfen, ob ich für alle Mandanten die Fristverlängerung beantragt habe.

Dabei bin ich auf "Einreichungsübersicht" gegangen und habe die Option

 

"Nur Anträge, für die noch kein Schlussabrechnungspaket eingereicht worden ist und ohne individuelle Fristverlängerung"

 

angeklickt.

 

Leider erscheinen nun hier alle Anträge...allerdings steht ganz rechts unter "Schlussabrechnungsfrist" der 31.03.2024.

 

Mach ich hier was falsch?

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MK3
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Hallo stbberlin,

mir war das auch aufgefallen. Ich habe das Thema mit dem Support geklärt. Dies ist kein Fehler.

Es wurden programmseitig alle Fristen, die auf den 31.12.2023 liefen, auf den 31.03.2024 gesetzt.

viele Grüße MK3

 

Anbei die Antwort von KPMG zu meiner Anfrage. Bitte auch den letzten Absatz lesen. Es gibt im Programm unverändert einen Fehler.

 

"Auschlaggebend, ob eine Fristverlängerung erfolgreich im beantragt und im System hinterlegt wurde, ist die Spalte "Schlussabrechnungsfrist". Wenn hier der 31.03.2024 hinterlegt ist, haben Sie erfolgreich Fristverlängerung beantragt. Ist hier jedoch noch der 31.12.2023 datiert erfolgte für den jeweiligen Antrag noch keine Fristverlängerung oder Prozess wurde nicht beendet, Für solche Anträge muss das nachgeholt werden.

Aus Ihrem 2. Screenshot der letzten E-Mail steht als Hinweis: Bearbeitung der individuellen Fristverlängerung ist noch offen. Das bedeutet, dass der Fristverlängerungsprozess nicht beendet wurde (der Prozess, nicht zwingend die Beantragung, z.B. wenn Sie Fristverlängerung beantragt haben, danach wieder auf Fristverlängerung freischalten geklickt haben um evtl. nachzuprüfen ob die Frist verlängert wurde und danach Zwischengespeichert haben - damit "denkt" das System der Prozess ist noch offen).

Klicken Sie auf den Button "Individuelle Fristverlängerung Freischalten Fortsetzen". Kontrollieren Sie im Folgenden die Spalte Schlussabrechnungsfrist für alle Anträge.

  • Wenn dort der 31.03.2024 wurde die Fristverlängerung bereits erfolgreich beantragt. In diesem Fall klicken Sie nicht auf Zwischenspeichern, sondern auf Bearbeitungsvorgang verwerfen. Sollten Sie auf Zwischenspeichern klicken "denkt" das System, Sie bearbeiten noch eine Fristverlängerung, was zu der Hinweismeldung führt, dass die Bearbeitung der Fristverlängerung (Ihrerseits) noch offen ist.
  • Wenn in der Spalte Schlussabrechnungsfrist jedoch bei einem Antrag noch der 31.12.2023 hinterlegt ist, markieren Sie den entsprechenden Antrag und beantragen eine Fristverlängerung für diesen. Dazu klicken Sie am Ende auf "Fortsetzen" um den Prozess der Beantragung der Fristverlängerung zu beenden - nicht auf zwischenspeichern, sonst "denkt" das System Sie bearbeiten die Freischaltung weiterhin und die Hinweismeldung erscheint.

Zu Ihrem 1. Screenshot aus Ihrer E-Mail vom 19.10.23: Zu dem Filter " Nur Anträge, für die noch kein Schlussabrechnungspaket eingereicht worden ist und ohne individuelle Fristverlängerung" und dennoch werden auch Anträge angezeigt, die bereits bis zum 31.03.2024 Frist verlängert haben:

Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Anzeigefehler, welcher zufolge hat, dass auch Anträge, für die eine Fristverlängerung erfolgt ist, angezeigt werden. Dieser Anzeigefehler ist aktuell bei uns in der Bearbeitung. Auschlaggebend ob die Fristverlängerung erfolgte oder nicht, ist immer das Datum in der Spalte zur Schlussabrechnungsfrist. Bei Ihnen steht dort der 31.03.2024, damit haben Sie die Fristverlängerung für die Ihnen angezeigten Anträge erfolgreich beantragt. Wir entschuldigen die Verwirrung aufgrund des Anzeigefehlers und melden uns, sobald dieser behoben wurde. Vielen Dank."

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Support-Hotline für Überbrückungshilfe

 

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Phone +49 30 530 199 322

E-Mail: DE-SDPruefendeDritte@kpmg.com

stbberlin
Einsteiger
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Herzlichen Dank!

Ich war dann doch etwas beunruhigt...... aber somit hat sich das dann ja geklärt.

 

Schönes Wochenende!

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65
letzte Antwort am 27.10.2023 13:17:27 von stbberlin
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