Hallo, für Januar weisst DATEV ausdrücklich auf die Pflicht zur DEAKTIVIERUNG des Verzichts auf die RV-Freiheit bei Vollrentnern PGR 119 hin. Erst durch sehr umständliches Vorgehen ist es uns nach einigen "Versuchen" auch tatsächlich gelungen, dies zu realisieren. Wird diese o. g. Deaktivierung nicht durchgeführt, führt dies zur "roten" Fehlermeldung und zur Sperre der Lohnabrechnung und des Monatswechsels. Uns ist bei diesem Thema aber folgendes besonders aufgefallen: Diese Fehlermeldung und Sperre erfolgt allerdings nicht, wenn unter "Tätigkeit" => "DEÜV-Meldung Kammerberechnung" der Rentnerschlüssel n i c h t gepflegt ist. In diesem Fall kann die Lohnabrechnung und der Monatswechsel erstaunlicherweise ohne Fehlermeldung durchgeführt werden. Gruß
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