Hallo. Aus https://www.arbeitsagentur.de/datei/schlusselverzeichnis-fur-die-angaben-zur-tatigkeit_ba146811.pdf : Treffen mehrere Tätigkeitsbezeichnungen für einen Beschäftigten zu, wählen Sie bitte die Bezeichnung, die für die überwiegend ausgeübte Tätigkeit gilt. Wird die gesuchte Bezeichnung nicht gefunden, so suchen Sie bitte eine andere möglichst genau zutreffende Bezeichnung aus. Die Zuordnung der Berufe sollte so spezifisch wie möglich vorgenommen werden. Auszubildende werden mit ihrem Zielberuf (gemäß Ausbildungsvertrag) verschlüsselt; Praktikanten, Volontäre o.Ä. werden mit der Tätigkeit verschlüsselt, die sie überwiegend ausüben. Hilft das nicht?
... Mehr anzeigen