Hallo,
wie erreicht man bei einem Sachbezug/Verpflegungszuschuss, dass zwar pauschale Lohnsteuer aber keine pausch. Kirchensteuer /Soli berechnet wird, wenn die Person konfessionslos ist ?
Danke
und
Gruß
Vielleicht hilft das schon:
das hilft leider nicht, da die Mitarbeiterin im BFD Bundesfreiwilligendienst ist mit PGR 123
Der Haken müsste dann vermutlich nicht bei "Aushilfen" sondern bei "Fahrtkosten usw." gesetzt werden.
Zu beachten ist aber, dass dann bei allen AN, die in der Kirche sind, nicht der reduzierte KiSt-Satz für Pauschalsteuer sondern der normale KiSt-Satz angewandt wird. Das kann ggf. insgesamt zu Mehrkosten führen.
Und auf den Solidaritätszuschlag hat dies alles keine Auswirkung. Der fällt bei Pauschalsteuer immer mit an.
High,
Zu beachten ist aber, dass dann bei allen AN, die in der Kirche sind, nicht der reduzierte KiSt-Satz für Pauschalsteuer sondern der normale KiSt-Satz angewandt wird. Das kann ggf. insgesamt zu Mehrkosten führen.
Das kann man aber den Mitarbeitern erklären, z.b. bei der pauschalen DV, wir haben schon immer ohne Kirchensteuer bei konfessionslosen abgerechnet, denn: weshalb sollte das gezahlt werden?
Führt in ein einigen Fällen zum Austritt, aber ok😎
Gruss Mike, Atheist
@MikeWHerbs schrieb:Das kann man aber den Mitarbeitern erklären, z.b. bei der pauschalen DV, wir haben schon immer ohne Kirchensteuer bei konfessionslosen abgerechnet, denn: weshalb sollte das gezahlt werden?
Wenn dies auf die Mitarbeiter abgewälzt wird okay - aber wenn der AG diese Kosten übernimmt, sollte man dies schon insgesamt betrachten.
Ja, natürlich
Gruss Mike
PS: und bei einer Kirchenzugehörigkeit von unter 50% in Deutschland, wobei bei uns oftmals die "Besserverdienenden" aus Gründen der Sparsamkeit keine Konfession hatten, kann man das echt auch bei Übernahme der Steuer durch den AG einmal durchrechnen😁