Hallo @lianek_, wenn Sie den Großbuchstaben M bereits gesetzt haben und noch eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2023 benötigen, könnten Sie im aktuellen Monat unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben bei Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr auf "Entstehungsprinzip" stellen. In den ersten 3 Wochen des Monats Januar kann das Entstehungsprinzip anstelle des Zuflussprinzips angewendet werden. Falls Sie nun das Entstehungsprinzip hinterlegen wollen, empfehlen wir eine Rücksprache mit dem Finanzamt. Sie können dann eine Wiederabrechnung Januar oder Erstabrechnung Februar senden. Mit der Erstabrechnung Februar würde es aber nur funktionieren, falls Sie im Januar keine Nachberechnung auf das Vorjahr mit dem Zuflussprinzip durchgeführt haben.
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