Guten Morgen Herr Fürther, zum ersten Punkt: Gut, dass mein Bauchgefühl sagte, dass das nicht der richtige Weg ist. Und zum zweiten Punkt: Das ist ja genau mein Problem: Person A hat einen Smartlogin, bestellt auf das natürliche Mandat. Unternehmen B hat einen Vertrag für DUO und Personal. Es wurde zwar damals auf die Unternehmensverträge ein Smartlogin für Person A bestellt, dieser wurde aber gelöscht, da der Smartlogin A (natürliche Person) bereits aktiviert war. Ich habe Smartlogin A grundsätzlich für DUO freigeschaltet bekommen und das klappt auch alles. Nur Personal bekomme ich nicht integriert, da nicht administrierbar, da die Optionen in der RVO nicht angezeigt werden. Hier war meine Frage, wie wir das möglichst einfach gelöst bekommen, da ich mit meinem Latein am Ende bin und die Logik zum Teil einfach nicht nachvollziehen kann. Ich wollte es vermeiden, den Mandanten einzubeziehen, da es lange gedauert hat, bis der Rest lief. Mittlerweile habe ich aber einen neuen Smartlogin für Person A im UN B bestellt und hoffe, dass wir es hinbekommen, den alten Zugang zu löschen und den neuen einzurichten. Warum man diese Smartlogins nicht einfach der MBNR zuordnen kann, versteh ich allerdings nicht (oder liege ich falsch?)
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