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Entgeltfortzahlung und Reha wer zahlt ab Reha Beginn DRV oder Arbeitgeber

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letzte Antwort am 30.10.2025 07:59:08 von Kasanka
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Kasanka
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall und bin unsicher, wie die Zahlungen korrekt abzugrenzen sind:

Ein Mitarbeiter ist seit 29.09.2025 arbeitsunfähig (AU).
Die AU laut eAU-Rückmeldung gilt zunächst bis 26.10.2025.
Ab 23.10.2025 tritt der Mitarbeiter eine medizinische Reha (DRV) an.

Meine Fragen:

  1. Wer zahlt ab 23.10.2025 – der Arbeitgeber (weiterhin Entgeltfortzahlung) oder bereits die DRV (Übergangsgeld)?

  2. Muss ab 27.10.2025 noch eine AU-Folgebescheinigung eingereicht werden, oder ersetzt die Reha-Bescheinigung der DRV den AU-Nachweis?

  3. Welcher Fehlzeitgrund ist in LODAS ab 23.10.25 einzutragen, wenn die Reha beginnt?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und Erfahrungswerte! 🙏

Constanze_GM
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
91 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

in Lodas schlüsselst Du ab 29.09.2025 Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung ein, solange bis die 42-Tages-Frist erreicht ist. Hierfür musst Du auch prüfen, ob es anrechenbare Vorerkrankungen gab. Sollte es keine geben, so wäre die Entgeltfortzahlung bis zum 09.11.2025 einzuschlüsseln und ab 10.11.2025 Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur.  Die Folgemeldung mußt Du abrufen, jedoch kannst Du dich erstmal am Reha-Bescheid orientieren. Nach Beendigung der Kur kommt es darauf an, ob er weiterhin Übergangsgeld erhalten soll oder Krankengeld. Hierzu ist es meistens sinnvoll, kurz mit der Krankenkasse den Sachverhalt prüfen zu lassen.

 

In Lohn und Gehalt wäre es folgendermassen:

 

ab 29.09.2025 bis 22.10.2025 Entgeltfortzahlung mit AU

ab 23.10.2025 RH für Reha

ab Beginn Krankengeld: Übergangsgeld

nach Ende der Kur: Übergangsgeld oder Krankengeld

 

Viel Erfolg

Kasanka
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
71 Mal angesehen

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!

 

Das hat mir sehr geholfen, die Entgeltfortzahlung korrekt zu erfassen und den Übergang zum Übergangsgeld richtig zu verstehen.

 

Danke nochmal für die Unterstützung! 😊

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letzte Antwort am 30.10.2025 07:59:08 von Kasanka
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