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Kundennummer elektronische Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 22.03.2023 08:14:25 von Kristin_Frohmeyer
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Viro
Beginner
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Hallo Community,

 

wo kann ich die Kundennummer bei der Erstellung einer Arbeitsbescheinigung hinterlegen ? Über Mitarbeiter/ DÜ Arbeitsbescheinigung wird diese sofort beim RZ angefordert und wohl auch versendet? 

 

Ich habe über die SuFu noch das gefunden:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Kundennummer-elektronische-Arbeitsbescheinigung/td-p/145525

 

ist dies tatsächlich noch so? Sofern ich eine Arbeitsbescheinigung nach §57 SGB II über das Modul Bescheinigung erstelle, habe ich hier die Möglichkeit die Kundennummer zu hinterlegen. Aber bei der Bescheinigung nach §312 SGB III nicht?

 

Vielen Dank vorab.

pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Die Angabe der Kundennummer ist bei der elektronischen Arbeitsbescheinigung nicht erforderlich und die Übermittlung auch meines Wissens nach technisch gar nicht vorgesehen.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1188 Mal angesehen

Hallo,

 

@pogo vielen Dank für Ihre Antwort.


Es ist richtig, die Bundesagentur für Arbeit hat im BEA-Datensatz kein Feld zur Angabe einer Kundennummer definiert, es gibt daher keine Möglichkeit, die Kundennummer in der elektronischen Arbeitsbescheinigung zu übermitteln.


Weitere Informationen dazu, finden Sie in unserem Dokument 1004393 - Kundennummer für die Arbeitsbescheinigung / Nebeneinkommensbescheinigung (BEA).

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.03.2023 08:14:25 von Kristin_Frohmeyer
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