Hallo Community,
wo kann ich die Kundennummer bei der Erstellung einer Arbeitsbescheinigung hinterlegen ? Über Mitarbeiter/ DÜ Arbeitsbescheinigung wird diese sofort beim RZ angefordert und wohl auch versendet?
Ich habe über die SuFu noch das gefunden:
ist dies tatsächlich noch so? Sofern ich eine Arbeitsbescheinigung nach §57 SGB II über das Modul Bescheinigung erstelle, habe ich hier die Möglichkeit die Kundennummer zu hinterlegen. Aber bei der Bescheinigung nach §312 SGB III nicht?
Vielen Dank vorab.
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Die Angabe der Kundennummer ist bei der elektronischen Arbeitsbescheinigung nicht erforderlich und die Übermittlung auch meines Wissens nach technisch gar nicht vorgesehen.
Hallo,
@pogo vielen Dank für Ihre Antwort.
Es ist richtig, die Bundesagentur für Arbeit hat im BEA-Datensatz kein Feld zur Angabe einer Kundennummer definiert, es gibt daher keine Möglichkeit, die Kundennummer in der elektronischen Arbeitsbescheinigung zu übermitteln.
Weitere Informationen dazu, finden Sie in unserem Dokument 1004393 - Kundennummer für die Arbeitsbescheinigung / Nebeneinkommensbescheinigung (BEA).