Ich würde in diesem Fall über eine Wiederabrechnung bearbeiten. Bei Daten senden zur Echtabrechnung im Bereich Bewegungsdaten/Monatsabrechnung 02/2026 eingeben. Bei Abrechnungsart Wiederabrechnung einzelne PNR auswählen. Dann den entsprechenden MA selektiv anklicken und auf OK (wie bei einer Erstabrechnung) klicken. @_Susi84_ schrieb: Unter Bewegungsdaten wurde im Register Nachberechnung Standard Wert 1 und BS 96 erfasst und unter Kalendarium Nachberechnung die Daten die nachberechnet werden müssen. Dieser Schritt ist bei einer Wiederabrechnung nicht nötig. Sollten die Gehälter für 02/2026 bereits überwiesen worden sein (wovon auszugehen ist), würde ich, unter Mandantendaten -> Auswertungssteuerung -> Zusatzeinstellungen -> DÜ "Differenzzahlungsträger bei Wiederabrechnung erstellen" für Lohn- und Gehaltszahlungen das Häkchen setzen, damit nur der Differenzbetrag in der Überweisung erscheint. Aber nur, wenn vor der Erstabrechnung bei "Datenübermittlung Zahlungsverkehr" getrennte Auswertungen für Lohn-/Gehaltszahlungen und Netto-Abzüge angeklickt war. Wenn dieses Häkchen nicht gesetzt war, muss unter Bewegungsdaten für 02/2026 der bereits ausgezahlte Betrag als Nettoabzug hinterlegt werden. Vorsichtshalber immer eine Probeabrechnung für die Wiederabrechnung machen und prüfen, ob alles passt.
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