Hallo, im Bundesurlaubsgesetz ist die Berechnung von Urlaub genau geregelt, im § 11 lautet es: "Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, welches der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. ..." Bei einer Fünftagewoche kann man auch gleich das Quartalsgehalt durch 65 Arbeitstage teilen, um den Wert eines Urlaubstages zu errechnen.
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