@inesmattick schrieb: Hallo liebe Community, bei einem Mandanten wurde die Insolvenz am 29.08. eröffnet. Nun muss ich alle MA bis 28.08.2025 abrechnen und unter einer neuen Mandantennummer ab 29.08.2025 wieder anlegen und diesen Zeitraum separat abrechnen. Jetzt wurden bereits die ersten Anforderungen von Arbeitsbescheinigungen eingereicht, welche elektronisch übermittelt werden sollen. Da für die MA im Abrechnungszeitraum bis 28.08.2025 noch keine Kündigungen bzw. Aufhebungsverträge vorliegen, da ja alle vorerst weiterbeschäftigt werden, können hier keine Kündigungsdaten erfasst werden. Wird hier die Arbeitsbescheinigung elektronisch an die AA übermittelt oder muss ich tatsächlich alle über das SV-Meldeportal einreichen? Das wäre bei ca 50 - 60 Arbeitsbescheinigungen ein Aufwand, den uns hier keiner bezahlt. LG InesMattick Für die § 312-Bescheinigung ->Lohnkonto Ergebniswerte -> BEA Vortragswerte die entsprechenden Angaben/Einträge vornehmen, dann können die Bescheinigung via Datev übermittelt werden. (Ist auch aufwändig bei der Anzahl an MA, aber etwas weniger Aufwand als über das SV-Meldeportal). Ob die Übermittlung allerdings bei noch nicht vorhandenem Austrittsdatum funktioniert, kann ich nicht sagen. Sind alle Schritte nach dieser Anleitung gemacht worden? 1071391
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