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Dienstwagen - Fahrten Wohnung Arbeit Lohnabrechnung

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letzte Antwort am 15.07.2025 10:34:58 von rschoepe
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Daslo
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Guten Morgen Community,

 

Dienstwagen in der Lohnabrechnung sind ja unser täglich Brot, ich bin aber gerade etwas sehr verwirrt.

 

Bei einem Mandanten wurde der Dienstwagen nach der 1%-Regelung abgerechnet, seit über 10 Jahren.

Fahrten Wohnung-Arbeit wurden wohl damals vergessen. Das ist mir aufgefallen, da nun ein neuer Dienstwagen berücksichigt werden muss.

 

Das ganze hat mich so verwirrt, dass ich mir unzählige andere Lohnabrechnungen angeschaut habe.

Dienstwagen wurden teilweise korrekt mit 1% + Fahrten Whg./Arbeit abgerechnet.

Dienstwagen wurden teilweise nur mit 1% berücksichtigt, ohne Fahrten Whg./Arbeit. Seit Jahren und nie wurde es in Prüfungen bemängelt.

 

Was verstehe ich hier nicht?

Der Ansatz Fahrten Wohnung-Arbeit ist doch bei der 1%-Regelung verpflichtend?

greese
Erfahrener
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Nachricht 2 von 8
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Wenn es keine Entfernung zwischen Wohnort und 1. Tätigkeitsstätte, bzw. keine 1. Tätigkeitsstätte gibt, kann auch nichts berechnet werden.

 

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rschoepe
Experte
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Das hängt auch davon ab, ob der AN einen festen ersten Arbeitsplatz hat. Wenn er z.B. als Handelsvertreter eingestellt ist, der bloß alle paar Wochen mal in der Firma reinschneit um neue Kataloge zu holen, ist das i.d.R. nicht der Fall, dann brauchen auch keine Fahrten Whg.-Arbeit abgerechnet werden. Das sollte dann aber im Arbeits- bzw. Kfz-Überlassungsvertrag geregelt sein.

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Daslo
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Es sind "normale" Angestellte, die täglich in den Betrieb fahren.

Privatadresse ist nicht die Firmenadresse, es handelt sich auch nicht um Handelsvertreter etc.

Deshalb war bzw. bin ich so verwirrt.

 

 

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rschoepe
Experte
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Die Prüferïnnen übersehen auch schonmal Sachen. Ob man's rückwirkend korrigiert, würde ich dem Mandanten überlassen (Antwort in die Personalakte!). Aber zumindest für das neue Auto und die übrigen Mitarbeiter würde ich es schon korrigieren.

Daslo
Einsteiger
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Vielen Dank für eure Hilfe.

 

 

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STBMT
Aufsteiger
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Vlt. erst mal die Arbeitsverträge und die entsprechenden Vereinbarungen checken. Falls es bewusst passiert ist, sollte der Grund hierfür daraus ersichtlich sein. Falls da diesbezüglich auch nichts zu finden ist, wird es wohl tatsächlich einfach falsch gelaufen sein. 

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rschoepe
Experte
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@STBMT  schrieb:

Vlt. erst mal die Arbeitsverträge und die entsprechenden Vereinbarungen checken.


Darauf hatte ich weiter oben ja schon hingewiesen. 😉 "Korrigieren" heißt für mich generell, wenn sich aus den vorliegenden Unterlagen kein Grund ergibt, warum es so gehandhabt wurde. Im Zweifel würde ich auch nochmal beim Mandanten nachfragen und fehlende Unterlagen nachfordern. Manchmal fällt dann auch auf, dass es gar keine Nutzungsvereinbarung gibt.

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letzte Antwort am 15.07.2025 10:34:58 von rschoepe
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