Ich habe aktuell den gleichen Fall und habe eine Nachfrage, da ich auf dem Schlauch stehe: Monat Januar ist abgerechnet. Es hat sich nun rückwirkend im Monat Januar eine Pfändungsüberzahlung ergeben. Auf der Probeabrechnung für Korrektur Januar ist diese Pfändung mit Plus gekennzeichnet (+7€). Auf der Probeabrechnung für Februar wird der normale Pfändungsbetrag ausgewiesen (-220,50 €), ohne die Korrektur aus Januar. Laut Dokument 1070194 Wenn sich dabei eine Erstattung zu viel einbehaltener Pfändungsbeträge ergibt, wird diese Erstattung mit dem Pfändungsabzug des laufenden Abrechnungsmonats verrechnet. sollte es ja zumindest dann in der Zahlungsdatei Februar (213,50 €) korrekt abgeführt werden? Dann verwirrt mich allerdings dies hier: Abgeführte Beträge an einen Gläubiger werden nicht mehr erstattet, da in der Regel die Zahlungen durchgeführt sind. Wenn ein Pfändungsbeschluss durch eine Nachberechnung überzahlt wird, können Sie im Abrechnungsmonat den Betrag mit der gleichen Netto-Be-/Abzugsnummer gegenbuchen, die auf der Abrechnung des Vormonats ausgewiesen ist. Der so gebuchte Betrag wird dem Arbeitnehmer ausgezahlt, und der Pfändungsrest wird korrigiert. Dann muss ich also doch noch manuell eingreifen? Wie gesagt, ich stehe vermutlich auf dem Schlauch 🙂
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