Hallo Community, ich fasse mich kurz und knapp: Mandant A, Handwerker, war schon immer und ewig umsatzsteuerpflichtig. Aufgrund von längerer Krankheit und auch entsprechendem Alter, sind seine Umsätze stark eingebrochen, so dass er ab Januar 2025 als Kleinunternehmer geführt wird. Die entsprechende Aufforderung kam schriftlich vom Finanzamt. Da aufgrund der Krankheit sein Beruf als Handwerker sehr wahrscheinlich nicht mehr ausgeführt werden kann, überlegt Mandant A, sein Gewerbe komplett abzumelden. Die Frage: was passiert mit den beiden PKW's, welche sich im Anlagevermögen befinden? Hätte er nun bei einer Betriebsaufgabe durch sein Kleinunternehmen auch bezüglich der PKW-Entnahme nichts mit Umsatzsteuer zu tun? Oh Gott ich hoffe meine Frage ist nich allzu blöd gestellt. Das ist echt nicht mein Fachbereich.
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