Guten Morgen Community, bei erneuter Schwangerschaft während der Elternzeit, muss ja Elternzeit vorzeitig beendet werden und manuell die Verdienstangaben eingegeben werden, wenn der Zeitraum länger zurückliegt. Jetzt habe ich aber einen Fall, wo Elternzeit zwar vorzeitig beendet wurde, aber anschließend ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde (im Monat Juli 2024). Mutterschutz beginnt am 15. Oktober 2024 Lodas nimmt für die Monate August und September 2024 korrekt die Werte in die Bemessungsgrundlage zur Erstattung des Mutterschaftzuschuss rein. Nur im Monat Juli 2024 gibt Lodas den Hinweis, dass hier Entgeltkürzungen vorlagen (wegen Ende Elternzeit 15.07.2024 + Beginn Beschäftigungsverbot 16.07.2024, wurde halt nicht der komplette Monat an Gehalt ausgezahlt). Ist es richtig, dass ich tatsächlich dann auch für den Juli 2024 nur das gekürzte Entgelt als Berechnungsgrundlage nehmen darf, oder muss tatsächlich für alle 3 Monate der Wert genommen werden, welcher sich auf die 1. Schwangerschaft bezieht? Zählt das Beschäftigungsverbot demnach nicht für den Mutterschaftszuschuss? Ich hoffe, ihr versteht was ich meine. Liest sich eventuell etwas kompliziert.
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