Guten Morgen Community,
ich habe bereits über die Suche nach einer Antwort auf meine Frage geschaut, bin mir aber weiterhin unsicher bei folgendem Fall:
Arbeitnehmer kommt regelmäßig mit dem Zug zur Arbeit. Die Kosten für das Jobticket erstattet ihm der Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag mit einem Betrag in Höhe von 55,10 € zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Mich verwirren die 55,10 €. Das ist ja der Betrag, den der AG das Jobticket vergünstigt bekommen würde.
Das Jobticket wird aber weiterhin vom Konto des Arbeitnehmers bezahlt.
Ich habe das Jobticket nun unter Fahrtkostenzuschuss mit 55,10 € eingetragen und den Haken bei "Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" gesetzt. Der Zuschuss wird steuer- und sv-frei abgerechnet.
Wäre das korrekt so?
Richtig, so würde ich das auch abrechnen.
Ja, dass ist so korrekt. Die 55,10 € ergeben sich aus der Logik des Jobtickets bei den meisten Verkehrsbetrieben. Das Jobticket wird mit 5% Vergünstigung (=2,90 €) angeboten. Wenn der AN nicht am Jobticket teilnimmt, teilnehmen will oder teilnehmen kann, hat der AG natürlich die Möglichkeit, max. diesen vergünstigten Betrag zu übernehmen.