Liebe Community, eine Mitarbeiterin fährt während der Elternzeit weiterhin einen Firmen-PKW und erhält weiterhin vermögenswirksame Leistungen. Sie bezieht Elterngeld, bzw. letzten Monat ElterngeldPlus. Diese Beträge habe ich in der Registerkarte "Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug" erfasst. Nun erhalte ich bei der Probeabrechnung den Hinweis: "Für die automatische Berechnung des Sonderfalles der ungekürzt weitergezahlten Bezüge während eines Sozialleistungsbezuges (§ 23c SGB IV) wurde für den Monat 07/2023 aus dem automatisch berechneten Vergleichsbrutto in Höhe von 307,37 EUR ein Vergleichsnetto in Höhe von 224,97 EUR ermittelt. Dies sind die Werte für den vollen Monat 07/2023 ohne Entgeltausfall! Die weitergewährten sv-pfl. Leistungen brutto in Höhe von 307,37 EUR wurden für den aktuell berechneten Monat 08/2023 automatisch berechnet. Weiter heißt es: "Für den Monat 07/2023 ist das Vergleichsnetto (224,97 EUR) kleiner als die Sozialleistung (990,00 EUR). Das Vergleichsnetto muss größer als die Sozialleistung netto sein." Der letzte Satz verunsichert mich und nachdem Datev sich bisher alle hinterlegten Daten gezogen hat, weiß ich nun nicht, was ich noch erfassen muss bzw. wieso das Vergleichsnetto größer sein muss als die Sozialleistung. Firmen-KFZ und VL sind nun mal nicht größer als Elterngeld. Kann mich jemand bitte erleuchten? 🙂 Herzliche Grüße Svenja
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