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Provision rückwirkend für Vorjahr auszahlen

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letzte Antwort am 23.10.2025 07:36:29 von sboe
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sboe
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
102 Mal angesehen

Liebe Community,

 

einem Mitarbeiter soll mit dem Gehalt Oktober eine Umsatzprovision für das Vorjahr (2024) ausgezahlt werden. Spontan hätte ich gesagt, es geht nicht. Aber der Steuerberater des Mitarbeiters sagte, es handele sich um "Arbeitslohn für mehrere Jahre".

 

Ich nehme mal an, ich kann nicht einfach die Lohnart 2250 Umsatzprovision hernehmen, bei den Bewegungsdaten den Betrag erfassen mit Zuordnungsmonat 12/2024, oder?

 

Bei der Lohnart 2250 steht bei Grundlagen "Ausweis in der LStB" "Zeile 3". Mir wurde gesagt, dass der Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung 2025 dann aber bei  "Zeile 10" stehen muss.

 

Darf ich das überhaupt so spät im Jahr noch mit Bezug auf das Vorjahr abrechnen? Wenn ja, gibt es eine geeignete Lohnart oder muss ich die selber anlegen? 

 

Hatte jemand schon mal so einen Fall?

 

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Svenja

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
67 Mal angesehen

Hallo Svenja,


um die Umsatzprovision in der Zeile 3 und 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen zu lassen, müssten sie diese als mehrjährigen Bezug (z. B. mit der Standardlohnart 4190) abrechnen.


Welche Standardlohnarten wir in Lohn und Gehalt bereitstellen und wie diese in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden, entnehmen Sie bitte den Dokumenten 9226266 Tabelle der DATEV-Standardlohnarten und

 9226263 Tabelle der Lohnartenkerne .

 


Da wir als DATEV keine rechtlichen Auskünfte geben, bitten wir Sie, sich im Zweifelsfall an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
sboe
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
61 Mal angesehen

Hallo Herr Platz,

 

vielen Dank. Das hilft mir weiter!

 

Beste Grüße

Svenja

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letzte Antwort am 23.10.2025 07:36:29 von sboe
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