Hallo Community,
nach einem Betriebsübergang sind einige Mitarbeiter seit 1.5.22 in einer Tochtergesellschaft angestellt und werden somit in einem neuen Datev Mandanten abgerechnet.
Ich habe das Datev Dokument 1006567 (Nachberechnung von ausgetretenen Mitarbeitern durchführen) gelesen, bin aber verunsichert und habe Fragen, wie sich das Programm verhält:
- Wenn ich in den Stammdaten der am 30.4.22 ausgeschiedenen Mitarbeiter den letzten abzurechnenden Monat auf Juli hochsetze, rechnet Datev dann die Steuer komplett bis Juni nach? Das wäre ja falsch, weil Mai und Juni wurden bei diesen Mitarbeitern ja im neuen Mandanten richtig nachberechnet.
- Es werden ja auch keine Stamm- oder Bewegungsdaten geändert. Macht Datev dann trotzdem eine Nachberechnung?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Svenja
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Svenja,
wenn ich Ihre Schilderungen richtig verstehe, werden die Mitarbeiter ab dem 01.05.2022 in einem neuen Mandanten abgerechnet.
Nun möchten Sie für die Mitarbeiter, die zum 30.04.2022 ausgeschieden sind, eine Nachberechnung durchführen. Diese Nachberechnung kann nur in dem Mandanten durchgeführt werden, in dem auch die Monate bis 04/2022 abgerechnet wurden.
Wenn Sie bei den Mitarbeitern den letzten abzurechnenden Monat 07/2022 erfassen, muss auch der Abrechnungsstand des Mandaten gleich Juli 2022 sein, damit die Nachberechnung durchgeführt wird.
Die Nachberechnung bei ausgetretenen Mitarbeitern aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes, kann nur für Monate durchgeführt werden, die auch in Lohn und Gehalt abgerechnet wurden. Führen Sie also bei den zum 30.04.2022 ausgeschiedenen Mitarbeitern eine Nachberechnung durch, werden nur die Monate Januar bis April nachberechnet.