Liebe Community,
als ich bei einem Mitarbeiter Vorerkrankungszeiten abfragen wollte, wurde mir für einen Zeitraum in Januar 2024 angezeigt, dass der "AU-Status undefiniert" ist. Im Kalender steht für den gleichen Zeitraum aber "AU liegt vor", allerdings ist bei "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: K.A." hinterlegt.
Was passiert, wenn ich im Kalender nun den Zeitraum rauslösche, neu erfasse und im Feld "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" den Status "K.A." ändere auf "Liegt vor"? Wird dann mit der nächsten Gehaltsabrechnung der Antrag auf Erstattung Lohnfortzahlung storniert wegen der Löschung und wieder neu beantragt, weil ich den Zeitraum neu erfasst habe? Das würde ich natürlich gerne vermeiden. Gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Herzliche Grüße
Svenja
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Svenja,
wenn Sie den bereits gebuchten Krankheitszeitraum aus dem Kalender löschen und ihn genauso wieder im Kalender eingeben, wird mit der nächsten Abrechnung der vormalig erstellte AAG-Antrag nicht storniert und neu erstellt.
Ich empfehle Ihnen die Angabe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "liegt vor" unter Bewegungsdaten | Krankheitszeiten zu ergänzen.
Informationen zu Anforderung von Vorerkrankungszeiten können Sie unserem Dokument 1070869 Vorerkrankungszeiten und das Ende der Entgeltersatzleistung anfordern und abrufen entnehmen.
Hallo Matthias,
ah, super! Dass der AAG-Antrag nicht storniert wird, ist gut zu wissen. Und vielen Dank für den Hinweis, für das Erfassen AU liegt vor unter Krankheitszeiten.
Beste Grüße
Svenja