Hallo in die Runde,
ich hab gerade eine Mail von einer ehemaligen Mitarbeiterin erhalten. Sie hat von 2016 - 2020 bei uns gearbeitet und möchte jetzt für diesen Zeitraum eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt.
Sind wir dazu in diesem Umfang verpflichtet? Laut Recherche bei Dr. Google gibt es dieses Zitat:
"Wie lange ist die Arbeitsbescheinigung rückwirkend ausstellbar?
Die Arbeitsbescheinigung kann rückwirkend ausgestellt werden. Idealerweise fordern Arbeitnehmer diese sofort an, sobald das bestehende Arbeitsverhältnis endet. Eine Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit wird ansonsten rückwirkend für alle beendeten Jobs der letzten 12 Monate erstellt."
Was heißt das jetzt genau? Sie hat ja die letzten 12 Monate nicht bei uns gearbeitet.
Für eure Hilfe bin ich euch schon im Voraus dankbar.
Liebe Grüße
Nur aus technischer Sicht. Für die Jahre vor 2023 müssen Sie nicht elektronisch übermitteln. Und wenn Sie z.B. in LuG über Bescheinigungen noch Zugriff auf die AN-Daten haben, könnten Sie vermutlich die Arbeitsbesch. (201 in DATEV) noch automatisch bestücken und dann "manuell" verschicken.
wir hatten zum Jahreswechsel einen Wechsel in der Lohnabrechnung, so dass die Lohndaten unserer Kanzlei für diesen Zeitpunkt nicht vorliegen.
Mir geht es eher um die Tatsache, dass dieser Zeitraum einfach viel zu lang ist.
Diese Frage stelle ich mir auch oft, ob wir dazu überhaupt verpflichtet sind.
Nach einer Recherche ebenfalls bei Dr. Google bin ich auf diese Antwort gestoßen:
"In bestimmten Fällen, vor allem bei der Beantragung von Arbeitslosengeld, kann jedoch eine detaillierte Darstellung der Beschäftigungszeiten der letzten zwei bis fünf Jahre erforderlich sein. Dies hängt von den spezifischen Regelungen der Bundesagentur für Arbeit ab und dient dazu, einen vollständigen Überblick über die Arbeitsverhältnisse und potenzielle Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu gewährleisten."
Ich denke also, dass jeder Fall wirklich individuell betrachtet werden muss. Wenn wir laut oben genanntem Zitat von 5 Jahren sprechen, wäre 2020 noch drin. Ich würde die Arbeitsbescheinigung mit den Lohnangaben aus 2020 (bzw. der letzten 12 Monate) übermitteln.
Grundsätzlich musst du erstmal nur die letzten 12 Monate der Beschäftigung bei euch (also n+1/2019 bis n/2020) bescheinigen. Das aber schon. Wenn die Arbeitsagentur wegen deutlichen Änderungen im Lohn (z.B. wegen Kug) auch noch die 12 Monate davor (= 24 Monate insgesamt) haben möchte, bekommt ihr das mitgeteilt.