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JobRadcVorzeitige doppelt Leasingrate zahlen

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letzte Antwort am 18.08.2025 13:53:00 von CVolz
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sv_z1
Einsteiger
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Der Mitarbeiter scheidet zum 31.08.2025 aus. Er hat zwei Fahrräder (JobRad-Leasing) und möchte diese herauskaufen.

 

JobRad fragt uns, ob es möglich ist, die Leasingrate für September 2025 zusammen mit der Rate für August 2025 über das letzte Gehalt umzuwandeln.

 

Aktuell beträgt die Gehaltsumwandlung für die beiden Fahrräder (Lohnart 202) 310,76 EUR. Ich habe in DATEV den Betrag auf 621,52 EUR angepasst (August und September), aber in der Probeabrechnung wird der geldwerte Vorteil weiterhin mit 26 EUR pro Fahrrad angezeigt, also nicht 52 EUR für die beiden Monate.

 

Ist es überhaupt möglich, die Leasingrate im August für zwei Monate abzurechnen?

 

Vielen Dank im Voraus

lohnexperte
Fachmann
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Hallo @sv_z1 ,

 


@sv_z1  schrieb:

 

Ist es überhaupt möglich, die Leasingrate im August für zwei Monate abzurechnen?



Mein Verständnis: Durch die Entgeltumwandlung von mehr als einer Monatsrate sinkt die BMG für die SV-Beiträge zusätzlich und es wird zu wenig SV einbehalten.

 

VG

 

 

 

 

rschoepe
Experte
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@sv_z1  schrieb:

aber in der Probeabrechnung wird der geldwerte Vorteil weiterhin mit 26 EUR pro Fahrrad angezeigt, also nicht 52 EUR für die beiden Monate.


Das ist auch korrekt so. Die (doppelte) Rate hat ja keinen Einfluss auf die Berechnung des geldwerten Vorteils, der hängt vom BLP des Rads ab.

 


@sv_z1  schrieb:

Ist es überhaupt möglich, die Leasingrate im August für zwei Monate abzurechnen?


Ja. Ich bin mir bloß gerade nicht sicher, ob du beide Monate als Gehaltsumwandlung machen darfst. Bei nachträglichem Abzug von Leasingraten für Zeiten ohne Entgelt (Krankengeld o.ä.) darf das nämlich nur als Netto-Abzug passieren.

sv_z1
Einsteiger
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Kann eventuell der AM im September direkt die Rate zahlen? 

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greese
Erfahrener
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@lohnexperte  schrieb:

Hallo @sv_z1 ,

 


@sv_z1  schrieb:

 

Ist es überhaupt möglich, die Leasingrate im August für zwei Monate abzurechnen?



Mein Verständnis: Durch die Entgeltumwandlung von mehr als einer Monatsrate sinkt die BMG für die SV-Beiträge zusätzlich und es wird zu wenig SV einbehalten.

 

VG

 


... und es könnte durch die Zusammenlegung der 2 Monatsraten zur Unterschreitung des Mindestlohns kommen, was nicht sein darf.

CVolz
Erfahrener
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Ja. Ich bin mir bloß gerade nicht sicher, ob du beide Monate als Gehaltsumwandlung machen darfst. Bei nachträglichem Abzug von Leasingraten für Zeiten ohne Entgelt (Krankengeld o.ä.) darf das nämlich nur als Netto-Abzug passieren.

 

Das wäre auch mein Gedanke gewesen. Ich glaube, ich hätte die August-Rate umgewandelt und die Sep.-Rate als Nettoabzug angelegt... 

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letzte Antwort am 18.08.2025 13:53:00 von CVolz
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