Sehr sehr schwierig, so lange. Andere Softwarehäuser haben das seit Januar.
Die Mandanten fragen oft nach aber DATEV lässt sich Zeit.
Jetzt gibt es endlich ein Datum für die Umsetzung und es wird trotzdem gemeckert?
Ja andere Anbieter haben es schon länger umgesetzt. Die haben sich dann vermutlich auch weniger Gedanken über die rechtlichen Auswirkungen gemacht.
@TiBo schrieb:Sehr sehr schwierig, so lange. Andere Softwarehäuser haben das seit Januar.
Die Mandanten fragen oft nach aber DATEV lässt sich Zeit.
Das ist falsch! Oder? Gerne eine Januar-Abrechnung "anderer" Anbieter hier einstellen. Vielen Dank.
@TiBo schrieb:Sehr sehr schwierig, so lange. Andere Softwarehäuser haben das seit Januar.
Die Mandanten fragen oft nach aber DATEV lässt sich Zeit.
Einfach mal einen raushauen, was....?
Wie heißen denn die anderen Anbieter?
Wie heißen denn die anderen Anbieter?
Hallo,
z.B. die L+G-Produkte aus Freiburg rechnen die Aktivrente bereits seit Januar ab (Cloud-Version weiss ich nicht). Seit dem Februar-Update auch mit Ausweis auf der LStB. Ob ggf. noch Nachbesserungen via Programmupdate erforderlich werden bleibt abzuwarten.
Gruß, vw
Welche rechtlichen Auswirkungen?? Nähere Erklärung wäre schön.
Diese Fragen gibt es in der Community seit Januar. Frust genauso. Jetzt auf einmal empflindlich?
Wurden dieser Community-Chats entfernt?
März wäre ja noch OK, aber April für L&G?
Im Internet ist zu lesen wer alles die Aktivrente hatte. Selber bearbeitet und selber gesehen.
Bitte einfach mal ehrlich sein.
Liebe Leute! BITTE! 🙏
CONTENANCE! 🙂
Die DATEV war vielleicht nicht Erster. Die Lösung ist aber in Sicht. Und angesichts der Gesetzgebung ist die zeitliche Umsetzung (zumindest für mich) akzeptabel.
Haken dran und weitermachen! 😉
Für uns ist das auch in Ordnung und wir sind zufrieden.
Lodas am 19.03. ok. Da werden drei meiner Löhne mit anspruchsberechtigten Rentner durch sein. Das wird das im April umgesetzt .
Wir hatten null Nörgelei von Mandaten - erklärt und gut.
Lieber ordentlich getestet als mit der heißen Nadel gestrickt- aber es sind natürlich nie alle zufrieden 😖
Für ein Unternehmen wie DATEV ist das ein Armutszeugnis, aber gehört
wohl auch in die Rubrik Deutschlandtempo.
Das ist jetzt endlich einmal eine sachliche und gute Antwort. Danke ! 💐
@TiBo schrieb:Andere Softwarehäuser haben das seit Januar.
Im Januar waren noch nicht einmal die FAQ veröffentlicht, geschweige denn weitere Details, wie das genau programmtechnisch umzusetzen ist. Wenn ein anderer Anbieter zu dem Zeitpunkt also schon eine Umsetzung hatte, beruhte die auf der eigenen Interpretation des Gesetzestextes. DATEV wartet aber lieber ab, bis es ausreichend solide Vorgaben gibt, an die sich auch die Finanzbehörden halten müssen.
Ja, das kann nervig sein, aber ich sehe da die Schuld beim Gesetzgeber, der halbgares Zeug schreibt und das nachher über Verordnungen oder auch die Gerichte präzisieren lässt.
Kurze Frage: müsste man einen entsprechenden Nachweis in den Unterlagen führen (z.B. Rentenbescheid)?
Habe diesbezüglich in den FAQ´s leider nichts gefunden.
Vielen Dank für Erfahrungsaustausch. Viele Grüße
@SJ_2020 schrieb:Kurze Frage: müsste man einen entsprechenden Nachweis in den Unterlagen führen (z.B. Rentenbescheid)?
Da es für die Aktivrente unerheblich ist, ob jemand mit Regelrentenalter eine Rente bezieht, braucht der Rentenbescheid nicht vorgehalten werden. Die Aktivrente ist rein weg auf das Alter abgestellt und nicht auf den Sachverhalt eines Rentenbezugs.
@SJ_2020 schrieb:Kurze Frage: müsste man einen entsprechenden Nachweis in den Unterlagen führen (z.B. Rentenbescheid)?
Habe diesbezüglich in den FAQ´s leider nichts gefunden.
Wenn ein AN Rente bezieht, musst du das ja im Beitragsgruppenschlüssel und anderen Einstellungen berücksichtigen.
Dafür ist dann der Rentenbescheid in den Unterlagen als Nachweis schon mehr als sinnvoll.
@pogo schrieb:
@SJ_2020 schrieb:Kurze Frage: müsste man einen entsprechenden Nachweis in den Unterlagen führen (z.B. Rentenbescheid)?
Habe diesbezüglich in den FAQ´s leider nichts gefunden.
Wenn ein AN Rente bezieht, musst du das ja im Beitragsgruppenschlüssel und anderen Einstellungen berücksichtigen.
Dafür ist dann der Rentenbescheid in den Unterlagen als Nachweis schon mehr als sinnvoll.
Zumal ja immer noch ein Zeitraum auftreten kann, in dem jemand eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen kann.
► beratungsblatt-beschaeftigung-von-rentnern-data.pdf
Hallo,
heute ist der 24.04.2026 und im Dok.-Nr.: 1049664 kann man die Lösung des Problems finden.
gutes Gelingen für alle , die Aktivrente abrechnen müssen🙋♀️
Ja Wahnsinn, also für die April Abrechnung hat es nicht funktioniert. Mal sehen ob's im Mai was wird.
Deutschlandtempo eben , ... das gilt nicht nur für den Berliner Schlafwagen.
Das ist aber jetzt keine neue Erkenntnis von heute - oder ?
Das Dokument war doch schon Ende letzter Woche genau so verfügbar.
Ja Wahnsinn, also für die April Abrechnung hat es nicht funktioniert.
Also bei mir ging es am 17. April nach der Installation des Updates problemlos für den April und auch als Rückrechnung in die Vormonate seit Januar 2026, wenn man im Assistenten zur Anlage der Aktivrente den passenden Monat (bei mir ab 01/2026) ausgewählt hatte.
Hallo,
warum steht in den Eigenschaften bei der gesetzliche Behandlung sowohl bei der Lohnart 5560 als auch 5570, dass sie SV frei sind??
Der monatliche steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitslohn ist komplett steuerfrei
kann jemand vom Datev dazu Stellung beziehen, oder diesen Fehler bei den zuständigen stelle ZEITNAH reklamieren, eine Änderung Sachbearbeiter seitig ist nicht möglich!!
Danke
.....seltsamer weise habe ich das problem, dass die Lohnart in den Lohnarten des Mandanten vorhanden ist, jedoch wenn ich in den Arbeitnehmer rein gehe und diese Lohnart unter Bezüge / Abzüge auswählen möchte , bekomme ich die Meldung "' #LN 23310 Sie haben keine oder eine ungültige Lohnartennummer eingegeben. wählen Sie eine Lohnart über die Lohnartenauswahl"
wenn ich das versuche ist die Lohnart in den liste der Lohnartenauswahl NICHT enthalten.
Das ist frustrierend, dabei sollte man meinen nach vier Monate Tüftelei und Zusammenarbeit mit Lohnsachbearbeitern würde alles leicht von der hand gehen.
warum steht in den Eigenschaften bei der gesetzliche Behandlung sowohl bei der Lohnart 5560 als auch 5570, dass sie SV frei sind??
Der monatliche steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitslohn ist komplett steuerfrei
Die Lohnarten sind lediglich eine "Korrektur" der unverändert eingegebenen anderen Lohnarten und werden mit Minus in der Abrechnung ausgewiesen. So wird erreicht, dass lediglich das Steuerbrutto entsprechend korrigiert wird.
Das Gesamt- und SV-Brutto darf dabei aber nicht berührt werden, daher beides als "frei" abzurechnen.
.....seltsamer weise habe ich das problem, dass die Lohnart in den Lohnarten des Mandanten vorhanden ist, jedoch wenn ich in den Arbeitnehmer rein gehe und diese Lohnart unter Bezüge / Abzüge auswählen möchte , bekomme ich die Meldung "' #LN 23310 Sie haben keine oder eine ungültige Lohnartennummer eingegeben. wählen Sie eine Lohnart über die Lohnartenauswahl"
wenn ich das versuche ist die Lohnart in den liste der Lohnartenauswahl NICHT enthalten.
Die Lohnarten werden vom Programm automatisch verwendet, um das Steuerbrutto zu korrigieren. Sie sind daher auch nicht für die manuelle Eingabe zugelassen.