@fraua schrieb: . ...und ich will mich nicht extra im SV-Meldeportal dann anmelden müssen, das kostet dann ja auch wieder Zeit und Geld. Das habe ich bis jetzt auch vermieden, muss aber leider angesichts der vielen Fälle, in denen die DATEV auf das SV-Meldeportal verweist (und deutlich macht, dass es keine DATEV-Lösung geben wird), meinen Widerstand aufgeben. Letztlich bin ich aber immer noch nicht bereit, Handstände zu machen, wenn die Digitalisierung und die Vernetzung zwischen den Instanzen in Einzelfällen nicht funktioniert. Wir haben es schwarz auf weiß, was die DATEV leistet und was nicht. Wir als Lohnabrechner können nicht alles kompensieren; vor allem nicht in zeitlicher Hinsicht. Wenn die Meldungen eben erst nach der Märzabrechnung seitens des Lohnabrechnungsprogramms erstellt werden, dann ist das eben so. "Es wirkt ein wenig so, als hätte der Gesetzgeber die Lohnabrechnung als eine Art Escape Room verstanden: Man schließt möglichst viele Türen gleichzeitig ab und schaut dann, ob die Beteiligten eine Chance haben, trotzdem eine korrekte Lohnabrechnung zu erstellen." Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/jahreswechsel-entgelt-aktivrente-elstam-und-geringfuegigkeit_78_668140.html Schlimm nur, dass es letztlich dann doch (nur) an uns liegt, ob und wann der Mitarbeiter sein ALG I bekommt ...
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