Ich habe bei einer Mitarbeiterin versehentlich statt Kind krank mit Krankengeld Kind krank ohne Krankengeld eingegeben. Die Mitarbeiterin hat also Geld bekommen. Nun wollte ich das im Vormonat korrigieren. Habe die Fehlzeit angepasst, erhalte aber keine Korrekurabrechnung.
Evtl. mal unter Mandantendaten>Arbeitszeiten>Regelmäßige/Feste Arbeitszeit die Umrechnungsformel bei Teilmonaten prüfen. Wenn die Berechnung z.B. "Betrag x zu bez. Kalendertage / 30 Tage lautet", erfolgt in Monaten mit 31 Tagen keine Kürzung bei einem Fehltag.
Hallo,
was sollte sich an der Abrechnung ändern? Kinderpflege ohne Entgelt ist Kinderpflege ohne Entgelt, ob nun mit oder ohne Kinderkrankengeld hat lediglich Einfluss auf die EEL-Meldung. Falls Entgelt gezahlt werden soll muss als Fehlzeitengrund "Kinderpflege mit Entgeltfortzahlung" gewählt werden.
Wobei sie bei "Kind krank ohne Krankengeld" bisher kein Entgelt bekommen haben dürfte - sofern, wie hexhex geschrieben hat, die Umrechnungsformel passt.
Gruß Alma82
Das ist bei mir voreingestellt. Danke!
ok, soweit habe ich nicht gedacht. Danke, aber eine EEL Meldung müsste ja dann rückwirkend ausgelöst werden.
@ZK schrieb:ok, soweit habe ich nicht gedacht. Danke, aber eine EEL Meldung müsste ja dann rückwirkend ausgelöst werden.
Ja, wenn die Umrechnungsformel im Nachberechnungsmonat schon entsprechend angepasst wird.
die ist grundsätzlich so hinterlegt.
Wenn grundsätzlich "Betrag x zu bez. Kalendertage / 30 Tage" hinterlegt ist, und es nur ein Fehltag in einem 31-Tage-Monat ist, wird der Lohn nicht gekürzt. Also keine Nachberechnung/Lohnkürzung und keine EEL-Meldung.
Sie müssen die Umrechnungsformel (im Fehlzeitenmonat) z.B. auf tatsächliche Kalendertage oder tatsächliche Arbeitstage umstellen, damit der Tag gekürzt wird. Dann wird auch die EEL-Meldung erstellt.
Nein, die tatsächlichen tage sind fest hinterlegt. Es handelt sich auch um 2 Tage, also hätte auch im Fall dass es flasch hinterlegt ist eine Beschenigug für einen Tag ausstellen müssen.
Hi, mal versuchen, eine Nachberechnung zu erzwingen: in den Bewegungsdaten 1 mit Bearbeitungsschlüssel 96 erfassen
manchmal hilft es auch, die Fehlzeit nochmal KOMPLETT rauszulöschen und neu einzugeben 🙂 hatte ich schon mal
Die Frage ist, hat Sie tatsächlich Geld erhalten oder wurde bereits mit der ursprünglichen Abrechnung gekürzt? Ist die Kürzung für den Teilmonat vom Festgehalt auch einstellt?
Mit dem geänderten Fehlzeit sollte dann auch eine EEL ausgelöst werden, soweit eine Kürzung stattfindet.
Danke, ich habe gar keinen Bearbeitungsschlüssel 96
 
					 
					
				
		
