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Fehlzeitenkorrektur löst keine Nachberechnung aus.

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letzte Antwort am 29.10.2025 13:04:51 von Kristin_Frohmeyer
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ZK
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Ich habe bei einer Mitarbeiterin versehentlich statt Kind krank mit Krankengeld Kind krank ohne Krankengeld eingegeben. Die Mitarbeiterin hat also Geld bekommen. Nun wollte ich das im Vormonat korrigieren. Habe die Fehlzeit angepasst, erhalte aber keine Korrekurabrechnung.

hexhex
Einsteiger
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Evtl. mal unter Mandantendaten>Arbeitszeiten>Regelmäßige/Feste Arbeitszeit die Umrechnungsformel bei Teilmonaten prüfen. Wenn die Berechnung z.B. "Betrag x zu bez. Kalendertage / 30 Tage lautet", erfolgt in Monaten mit 31 Tagen keine Kürzung bei einem Fehltag.

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alma82
Fortgeschrittener
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Hallo, 

 

was sollte sich an der Abrechnung ändern? Kinderpflege ohne Entgelt ist Kinderpflege ohne Entgelt, ob nun mit oder ohne Kinderkrankengeld hat lediglich Einfluss auf die EEL-Meldung. Falls Entgelt gezahlt werden soll muss als Fehlzeitengrund "Kinderpflege mit Entgeltfortzahlung" gewählt werden.

 

Wobei sie bei "Kind krank ohne Krankengeld" bisher kein Entgelt bekommen haben dürfte - sofern, wie hexhex geschrieben hat, die Umrechnungsformel passt.

 

Gruß Alma82

ZK
Beginner
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Das ist bei mir voreingestellt. Danke!

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ZK
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ok, soweit habe ich nicht gedacht. Danke, aber eine EEL Meldung müsste ja dann rückwirkend ausgelöst werden.

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hexhex
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@ZK  schrieb:

ok, soweit habe ich nicht gedacht. Danke, aber eine EEL Meldung müsste ja dann rückwirkend ausgelöst werden.


Ja, wenn die Umrechnungsformel im Nachberechnungsmonat schon entsprechend angepasst wird.

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ZK
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die ist grundsätzlich so hinterlegt.

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hexhex
Einsteiger
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Wenn grundsätzlich "Betrag x zu bez. Kalendertage / 30 Tage" hinterlegt ist, und es nur ein Fehltag in einem 31-Tage-Monat ist, wird der Lohn nicht gekürzt. Also keine Nachberechnung/Lohnkürzung und keine EEL-Meldung.

 

Sie müssen die Umrechnungsformel (im Fehlzeitenmonat) z.B. auf tatsächliche Kalendertage oder tatsächliche Arbeitstage umstellen, damit der Tag gekürzt wird. Dann wird auch die EEL-Meldung erstellt.

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ZK
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Nein, die tatsächlichen tage sind fest hinterlegt. Es handelt sich auch um 2 Tage, also hätte auch im Fall dass es flasch hinterlegt ist eine Beschenigug für einen Tag ausstellen müssen.

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lohnhilfe
Meister
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Hi, mal versuchen, eine Nachberechnung zu erzwingen: in den Bewegungsdaten 1 mit Bearbeitungsschlüssel 96 erfassen

LG
VM
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fraua
Aufsteiger
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manchmal hilft es auch, die Fehlzeit nochmal KOMPLETT rauszulöschen und neu einzugeben 🙂 hatte ich schon mal

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tbehrens
Fachmann
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Die Frage ist, hat Sie tatsächlich Geld erhalten oder wurde bereits mit der ursprünglichen Abrechnung gekürzt? Ist die Kürzung für den Teilmonat vom Festgehalt auch einstellt?

 

Mit dem geänderten Fehlzeit sollte dann auch eine EEL ausgelöst werden, soweit eine Kürzung stattfindet.

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ZK
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Danke, ich habe gar keinen Bearbeitungsschlüssel 96

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @ZK,


wir schauen uns den Sachverhalt gern mit Ihnen gemeinsam an.

Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.10.2025 13:04:51 von Kristin_Frohmeyer
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