abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lodas Kug Anträge ändern für 2022 und 2023

4
letzte Antwort am 30.07.2025 09:54:50 von fraua
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Vanessa_0505
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
184 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe jetzt ein Schreiben bekommen, dass in den KUG-Anträgen für 2022 und 2023 Berechnungen falsch sind. Diese sollen korrigiert werden und neue Anträge an das AA geschickt werden. Da wir aber ja bereits 2025 haben komme ich in die alten Jahre nicht mehr rein um die Anträge zu berichtigen. Gibt es eine Möglichkeit diese über Lodas zu korrigieren?

Vielen Dank.

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 5
180 Mal angesehen

Nein. Das musst du von Hand ausrechnen und dann in die Formulare der Arbeitsagentur eintragen.

0 Kudos
Vanessa_0505
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
165 Mal angesehen

Alles klar, schade das es keine Lösungsmöglichkeit von Datev gibt. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

LG

0 Kudos
ulli_preuss
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 5
123 Mal angesehen

Auch wenn Ihnen das jetzt nicht helfen wird: Es gab von DATEV bis Ende 2024 die Möglichkeit, über einen Testmandanten einen Sicherungsbestand früherer Jahre einzuspielen und damit zumindest Korrekturberechnungen durchzuführen.

Die Endauswertung war dann leider manuell durchzuführen.  Ich habe das einmal durch für zwei Jahre und es hat mich fast an die Grenze zur Aufgabe gebracht. 

Jedenfalls bietet DATEV diese offizielle Korrekturmöglichkeit ab 2025 nicht mehr an:
Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick - DATEV Hilfe-Center, Punkt 2.

 

Ich würde trotzdem mal nachfragen, ob es nicht doch noch irgendwie möglich wäre. Es kommt auf den Umfang der zu korrigierenden Anträge an. Nur weil es in einem DHC-Dokument steht heißt es ja nicht, dass man für einen Fall doch eine Ausnahme machen könnte.

Denn eines ist mir damals klar geworden: Ohne die Korrekturmöglichkeit über einen Testmandanten ist es nahezu unmöglich, Berichtigungen durchzuführen. 

Andererseits könnte es auch helfen, sich mit der Arbeitsagentur zu verständigen. In meinem Fall hat der Sachbearbeiter damals vollkommen freigedreht und die Berechnung der Ausfallstunden aufgrund der durchschnittlichen Gesamtmonatsarbeitsstunden moniert und wollte jeden Monat aufgrund der exakten Monatsstunden berechnet haben. 

Als ich dann schon fast auf der Zielgeraden war, muss wohl ein Vorgesetzter von diesem Irrsinn Wind bekommen haben. Das Ergebnis: Die Anträge bleiben ohne Feststellungen wie sie waren. Danke für nix.

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
fraua
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
76 Mal angesehen

Wir hatten damals ein ähnliches Problem wie bei Herrn Preuss und sollten alle Mitarbeiter korrigieren. 

Ich hatte damals auch diese Korrekturmöglichkeit von Datev mit dem Sicherungsbestand gelesen (so um die 20 Seiten!!) und bin fast vom Stuhl gefallen. Das wollte ich mir auf keinen Fall antun. 

 

Hier konnte dann auch tel. mit dem Sachbearbeiter gesprochen werden und unter Hinweis auf den immensen Arbeitsaufwand ging dann plötzlich alles so durch! 

 

 

4
letzte Antwort am 30.07.2025 09:54:50 von fraua
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage