Hallo Community,
die Bundesagentur für Arbeit überprüft die KUG Anträge. Dabei ist dem Mitarbeiter folgender Sachverhalt aufgefallen und er zweifelt jetzt sämtliche KUG Anträge an.
Mitarbeiter hat Steuerklasse 3 in den Kinderdaten steht ein Kind, Jahrgang 1994.
Abgerechnet wurde Steuerklasse 3 und Leistungssatz :1
Diese Angaben habe ich nie überprüft. Dann hätte ich jeden Arbeitnehmer fragen müssen, ob noch Kindergeld bezogen wird.
Ich bin gerade sehr ratlos.
Habt Ihr vielleicht eine Idee ?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Bonita,
die Kug-Berechnung greift meines Wissens zuerst auf die ELSTAM zurück. Gibt es also einen (zumindest halben) Kinderfreibetrag lt. ELSTAM?
In Fällen, in denen kein KFB eingetragen ist und werden kann (Steuerklasse 5 und 6), kann man auch hier einen den Haken setzen:
Voraussetzung ist aber ein Antrag auf abweichenden Leistungssatz, den man bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen und dem man Belege zur steuerlichen Berücksichtigung des Kindes .... beifügen muss.
Vielleicht ist da noch aus Vorjahren eingestellt: "Leistungssatz mindestend 1 Kind"?
Auf die Kinderdaten greift meines Wissens die Berechnung zum Kug nicht zurück.
VG
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Das Feld habe ich überprüft und dort steht tatsächlich abweichender Leistungssatz , 1 Kind berücksichtigen.
Dieses Feld habe ich noch nie gesehen und ich hätte niemals dort was eingetragen.
Denke werde die DATEV anrufen.
Viele Grüße
Kann denn nachvollzogen werden, warum der Mitarbeiter noch einen KInderfreibetrag für ein bereits 31-jähriges "Kind" hat? M.E. ginge das nur, falls das Kind eine Behinderung hat.
Hallo,
das ist mir nicht bekannt. ohje
@Bonita66 schrieb:Dieses Feld habe ich noch nie gesehen und ich hätte niemals dort was eingetragen.
Kannst du in der Historie sehen, wann das geändert wurde? Dann musst du zwar immer noch in den sauren Apfel beißen und sagen "habe ich nicht gewusst, habe ich nicht kontrolliert", aber du kannst den Kug-Prüfer vielleicht zumindest damit zufrieden stellen, dass das 200_ eingetragen wurde, weil der Mitarbeiter damals noch Steuerklasse 5 hatte.
Hallo,
in der Historie steht gültig ab 01/2004 .
Viele Grüße
Hallo @Bonita,
in solchen Fällen (und hier besonders für den Prüfer) mache ich gerne eine DASY-Auswertung, in der dieses Datenfeld und die ELSTAM und die Kinderdaten zusammen aufgeführt sind, Da hat man dann schnell einen Überblick, bei wem das noch alles falsch ist oder aber, dass dieser Fehler ein einmaliger ist.
VG
Hallo,
Ich habe eben mit der DATEV gesprochen und in 2011 wurden diese Felder offenbar geändert.
Da gab es überhaupt keine Kurzarbeit. Ist mir unerklärlich.
Werde jetzt die Nachberechnung durchführen.
Danke für Eure Unterstützung.
Viele Grüße und einen schönen Feierabend
Hallo @Bonita66 ,
ich habe eine rund 40 Stichpunkte umfassende Checkliste, worauf man bei der Abrechnung (erstmaligen Einrichtung) von Kurzarbeit alles achten muss ... Ich hatte allerdings angenommen, dass diese Einstellungen nicht aus den Vorjahren übernommen wird und immer wieder neu eingegeben werden müsse ...
Ich drücke die Daumen, dass hier keine weiteren faulen Eier auftauchen.
VG
PS: Vielleicht sollten wir mal eine Diskussion aufmachen unter dem Thema: "ACHTUNG! Das kann man alles falsch machen bei der Abrechnung von Kurzarbeit" Ich könnte da einige Aspekt beifügen ...
Das ist eine gute Idee !!
👍