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Feiertag ohne AU-Bescheinigung

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letzte Antwort am 11.06.2024 08:53:58 von fraua
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beck_p
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Nachricht 1 von 7
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Hallo,

mein Teilzeit-ArbN (Montag - Donnerstag) war bis Mittwoch mit AU-Bescheinigung krankgeschrieben. Donnerstag war Feiertag und Freitag, Samstag und Sonntag hatte er planmäßig frei.

Am Montag ist er wieder zum Arzt gegangen und die neue AU läuft ab Montag. Es handelt sich um die gleiche Diagnose und die Krankenkasse hat das auch genauso zurückgemeldet.

Was mache ich jetzt mit dem Feiertag am Donnerstag? Kann ich hier U1 bei der Krankenkasse beantragen, obwohl keine AU-Bescheinigung vorhanden ist, es sich aber um die gleiche Krankheit handelt?

 

Vielen Dank für eine Hilfe!

fraua
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

ich würde - und glaube ich habe das sogar schon einmal so gemacht- den Feiertag als "krank ohne AU" eingeben.

Bei mir lief das dann glaube ich so ok. Falls sich die KK weigern sollte, würde ich tel. abklären, dass der AN auch Feiertagsstunde bezahlt bekommt und somit eine AAG gerechtfertigt ist usw. 

 

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beck_p
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Nachricht 3 von 7
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Ok.

Welcher AS ist das dann in LuG?

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fraua
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Oh. Ich bin leider Lodas-Nutzer. vllt. kann hier jemand anderes weiterhelfen. 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 7
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Hallo,


wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur bis Mittwoch gilt und die Folgebescheinigung erst am darauffolgenden Montag ausgestellt wurde, ist der Donnerstag prinzipiell nicht als Krankheitstag zu werten.


Um sicher zu gehen empfehle ich Ihnen, diesbezüglich Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse zu halten.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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beck_p
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Nachricht 6 von 7
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Krankenkasse hat gesagt, dass mein Arbeitnehmer am Freitag zum Arzt gehen hätte können, um sich eine neue AU zu holen. Er hatte jedoch keinen Grund, da für ihn ja Freitag, Samstag und Sonntag eh arbeitsfreie Tage sind. Somit ist er erst wieder am Montag beim Arzt vorstellig geworden und mit der gleichen Diagnose weiter krank geschrieben worden.

Wenn jemand eine AU bis Freitag hat und am Montag für eine Folge AU zum Arzt geht, ist es normalerweise auch kein Problem...

Ich werde mich mit der Krankenkasse nochmal absprechen. Vielen Dank!

 

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fraua
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Ich habe es immer mit dem AN abgeklärt, wenn er am Feiertag noch krank war und auch nicht gearbeitet hätte, wenn es ein normaler Arbeitstag gewesen wäre, dann habe ich ihn "krank ohne AU" eingetragen und diesen Tag hat die KK dann auch erstattet. 

 

Dies hätte ich dann auch so der KK kommuniziert. 

 

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letzte Antwort am 11.06.2024 08:53:58 von fraua
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