Hallo liebe Community,
wir haben für einen ehemaligen MA einen Brief wegen des o.g. Themas erhalten. MA wurde als Minijobber eingestellt, hat aber kurz daraufhin wieder gekündigt und nach ca. 3 Tagen Arbeit dann krank gemacht. Keine Lohnfortzahlung. Folge daraus: Gehalt unter 100 Euro und DATEV hat aus irgendeinem Grund nur 2,xx EUR an die RV abgeführt. Laut Dame am Telefon sollten es aber mehr gewesen sein, weil man dann von einem fiktiven Gehalt ausgeht? und deshalb soll die Abrechnung korrigiert werden. Haben wir irgendetwas falsch eingepflegt? Wir kommen irgendwie nicht ganz dahinter.
Wir freuen uns auf jede hilfreiche Antwort. Vielen Dank!
Die ersten beiden Treffer mal durcharbeiten bzgl. der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage.
Dann sollte man mal ausrechnen, von welchem Betrag die Beiträge genau berechnet worden sind.
War er einen ganzen Monat beschäftigt oder nur einen Teilmonat?
Wurde evtl. erfasst, dass er eine andere Beschäftigung hat und deshalb die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gar nicht zur Anwendung kommen musste?
Hallo Pogo,
wo in Lodas kann ich denn erfassen, ob der Minijobber eine andere Beschäftigung hat (nur zur Info für mich).
Ich habe hier nämlich auch einen Minijobber mit mtl. nur 135,00 € und es werden für die RV die 15% aus diesem Betrag abgerechnet. Er ist hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis, dies habe ich aber nirgends hinterlegt.
Ich meine, du kannst das untere Kästchen auch ohne das obere markieren. Kommt zwar ne Meldung, die kann man aber ignorieren.
Es könnte aber sein, dass dann jeden Monat ein Hinweis kommt, dass Mehrfachbeschäftigung nicht aktiviert ist.
Der RV-Beitrag muss aber bei dir aus 135€ berechnet werden.
Der Verzicht auf Mindestbeitragsberechnung verhindert dann, dass aus 175€ berechnet wird.
Hallo Pogo,
leider etwas verspätet - wg Krankheit u Arbeitsüberlastung 🙂 - wollte ich mich noch kurz für die Top Beschreibung bedanken.