Hallo Zusammen,
durch eine Lohnsteueraußenprüfung ist aufgefallen, dass für die freiwillig Krankenversicherten immer der kassenindividuelle Zusatzbeitrag bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur KV angesetzt wird.
Gemäß §257 Abs. 2 SGB V ist max. die Hälfte des Beitragssatzes zuzüglich die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages Berechnungsgrundlage für den AG-Zuschuss. Liegt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag unter dem durchschnittlichen, dann ist max. der kassenindividuelle Zusatzbeitrag steuerfrei als AG-Zuschuss zu zahlen.
Demnach haben wir in den letzten Jahren zu viel steuerfreien AG-Zuschuss an unsere freiwillig Krankenversicherte ausgezahlt.
Ist dem wirklich so? Gibt es eine Möglichkeit dies automatisch über LODAS abzurechnen? Oder verstehe ich den §257 falsch?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird doch für diejenigen angesetzt, die in einer privaten KV versichert sind.
"...und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind" heißt es.
Die freiwillig in der ges. KV Versicherten bekommen den Zuschuss in der Höhe, die der AG auch sonst zahlen müsste.
@Heike_Lindner schrieb:
Gemäß §257 Abs. 2 SGB V
Für freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte gilt Absatz 1.
Dann hat der Prüfer unrecht und uns verunsichert. Er scheint die freiwilligen und privaten in einen Topf geschmissen zu haben.
Danke für die schnellen Antworten. Dann ist es ja geklärt 🙂