Hallo zusammen, im Rahmen der Altersteilzeit haben wir seit 12/2022 für einen Mitarbeiter ein Wertguthaben aufgebaut. Dies betrifft den Rechtskreis Ost. Erst jetzt ist aufgefallen, dass beim Aufbau des Wertguthabens im Monat 12/2022 die Stammlohnart 368 WGH Zuwachs ABL (für Rechtskreis West) einmalig benutzt wurde. Da wir bereits das Wertguthaben wieder abbauen, wollte ich mit der kommenden Lohnabrechnung den Betrag auf dem Wertguthaben für West mit abbauen und den Rest vom Wertguthaben Ost nehmen. Leider erhalte ich diese Fehlermeldung: "Der Abbau von Wertguthaben durch Freistellung aus abweichendem Rechtskreis wird vom Programm nicht unterstützt." Somit ist ein Aufbau im falschen Rechtskreis möglich, aber ein Abbau nicht. Auch eine Nachberechnung des Wertguthabens ist nicht möglich, da in den betroffenen Monat keine Nachberechnungen mehr gemacht werden können. Gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu lösen? Vielen Dank schon mal im Voraus und viele Grüße.
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