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Krisenbonus

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letzte Antwort am 27.04.2026 20:16:34 von Uwe_Lutz
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DCFr0314
Einsteiger
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Hallo, zusammen.

 

Ein Mandant sprach mich auf den Krisenbonus an, wann dieser ausbezahlt werden "dürfte".

 

Gebe die Frage mal weiter: Wie spruchreif ist dieser Bonus?

 

Wie rechne ich diesen in L+G ab? 

 

Gibt es bereits Erfahrungen zu diesem Thema?

 

Vielen Dank 

björn
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

 

noch gar nicht.

 

Dafür muss erstmal der Bundestag und ich glaube auch der Bundesrat abstimmen. 

 

Deshalb kann im frühesten Fall ab Mai eine Abrechnung stattfinden.

DCFr0314
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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So in etwa stelle ich mir das vor... 

 

war überrascht, als der Mandant mich auf diesen Krisenbonus ansprach...

deusex
Allwissender
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Nachricht 4 von 8
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Die "Entlastungsprämie" könnte u.U. bereits für die Abrechnungen April 2026 gezahlt werden, wenn ein Rückwirkungsgebot des Gesetzes eingebunden wird, was bei Steuergesetzen durchaus üblich ist.

 

Problematisch wäre m.E., dass die Auszahlung jedoch erst nach Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesrat ab dem 08.05.2026 erfolgen dürfte, da zuvor keine Rechtsgrundlage besteht; ggf. unmittelbar nach Verkündigung durch eine Nachberechnung April.

 

So könnte man die Prämie bereits vor den Abrechnungen Mai 2026 zur Auszahlung bringen.

 

Stünde dem etwas entgegen ?!

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Lila_Lohn
Aufsteiger
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Nach der Sitzung im Bundesrat kommt ja erst noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und Gültigkeit ab dem Folgetag (oder je nachdem eben rückwirkend).

Vorher rechne ich nix ab.

t_r_
Allwissender
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Hach, was ist das alles wieder schön:

 

Krisenbonus, Entlastungsprämie, Aktivrente...

 

Ich weiß gar nicht, mit welchem der Worte ich bei den Vorschlägen zum (Un-)Wort des Jahres - oder war es doch (Un-)Sinn des Jahres - anfangen sollte.

 

Also ich würde eher warten, wer weiß schon, was bis dahin noch alles passieren kann...

deusex
Allwissender
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Nachricht 7 von 8
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@Lila_Lohn  schrieb:

Nach der Sitzung im Bundesrat kommt ja erst noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und Gültigkeit ab dem Folgetag (oder je nachdem eben rückwirkend).

Vorher rechne ich nix ab.


Sagte ich ja.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 8 von 8
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Im vom Bundestag schon beschlossenen Gesetz steht, dass die Regelung ab dem Folgetag nach Verkündung (also Veröffentlichung im BGBl) gilt - rückwirkend wird da also nichts.

 

Da müssen sich die Mdt. ggf. noch etwas gedulden...

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letzte Antwort am 27.04.2026 20:16:34 von Uwe_Lutz
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