Hallo, ich habe gestern die Abrechnungen März fertiggestellt und erhalte heute die Nachricht, dass ein Mitarbeiter noch den Corona Bonus erhalten soll. Ich habe eine Info: Geht der Corona-Bonus erst im April 2022 auf dem Konto des Mitarbeiters ein, so greift die Steuerbefreiung nicht mehr, deswegen bin ich unschlüssig ob ich eine Wiederholungsabrechnung machen muss/soll oder es ausreicht, wenn ich im April die Rückrechnung auf März vornehme. Wie ist denn die Meinung der Community dazu? Vielen Dank für die Gedankenunterstützung Jasmina Reichert
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