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Lodas Weihnachtsgeschenke Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 16.10.2025 10:42:54 von CLehnen
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krampsmiddendorf
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo ihr lieben,

 

die Arbeitnehmer erhalten alle ein Weihnachtsgeschenk (kein Geld) von 70 Euro Brutto.

 

Monatlich wird ein Sachbezug von 16 Euro abgerechnet und die Weihnachtsfeier wird ca 90 - 100 pro AN kosten.

 

Somit muss ich die 70 Euro ja ST u SV pflichtig abrechnen. Alle Abgaben übernimmt der AG.

 

Die Übernahme der ST u SV ist geldwerter Vorteil.

 

Muss das auf die Lohnabrechnung oder kann ich es als Nebenbuchhaltung irgendwie erfassen? Die AN sollen eigentlich den Wert des Geschenkes nicht wissen.

 

Über welche Lohnart könnt ich es laufen lassen, damit der Vorteil der Abgabenübernahme auch wieder mit Beiträgen versehen wird?

 

Danke vorab.

 

 

Jasmina25
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
158 Mal angesehen
 
der übersteigende Beträge kann pauschal versteuert werden. Die Lohnsteuer kann in diesem Fall über die Nebenbuchführung abgewickelt werden. Hierauf fallen keine SV Beiträge an, sofern die Pauschalsteuer bis zum Februar des Folgejahres abgeführt wurde. Auf diesem Weg sehen die MA nicht wie Hoch die Kosten waren. 

Schenkt der Arbeitgeber einem Beschäftigten etwas aus einem besonderen, persönlichen Anlass – zum Beispiel bei einem runden Geburtstag oder einem Betriebsjubiläum – sieht das Finanzamt dieses Geschenk bis zu einem Wert von 60 Euro als abziehbare Betriebsausgabe an. Die 60 Euro gelten pro Anlass und inklusive Umsatzsteuer. Solche Zuwendungen sind für Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.

Nun betrifft Weihnachten jedoch jeden - es ist kein persönlicher Anlass wie ein Dienstjubiläum. Dies betonte das Finanzgericht Hessen (Urteil vom 22.2.2018, Az. 4 K 1408/17). Geschenke bei der Weihnachtsfeier werden daher in die 110 Euro eingerechnet und die 60-Euro-Grenze kommt nicht zur Anwendung. Sprengt also das Geschenk den 110-Euro-Freibetrag, fallen Steuern an.

Für die betriebliche Weihnachtsfeier entstehen einem Arbeitgeber pro Arbeitnehmer Kosten von 110 Euro. Jeder Teilnehmer bekommt zusätzlich ein Geschenk im Wert von 80 Euro. Da diese 80 Euro den Freibetrag überschreiten, sind sie lohnsteuerpflichtig. Allerdings darf der Arbeitgeber eine Pauschalbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 Prozent in Anspruch nehmen (§ 40 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz).

 

Nicht für einen bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum (z. B. nicht monatlich) gewährte Zuwendungen, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG mit einem Pauschsteuersatz erhebt, sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen.

 

Weitere Voraussetzung ist, dass die Pauschalbesteuerung tatsächlich mit der Entgeltabrechnung, spätestens jedoch bis zum 28./29. Februar des folgenden Jahres erfolgt.

Wurde die Zuwendung individuell versteuert, so unterliegt sie ebenfalls der Beitragspflicht.

 

VL Jasmina Reichert

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CLehnen
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Es geht aus der Frage leider nicht klar hervor, ob das Geschenk aus Anlass der Weihnachtsfeier zugewendet wird. Falls ja, handelt es sich hierbei (wie bereits erläutert wurde) um Kosten der Betriebsveranstaltung (auch für die AN, die nicht an der Weihnachtsfeier teilgenommen haben und das Geschenk nachträglich erhalten.

 

Wurde das Weihnachtsgeschenk unabhängig von der Weihnachtsfeier zugewendet, ist es als eigenständiger Sachbezug grundsätzlich steuer- und sv-pflichtig und "infiziert" auch den monatlichen Sachbezug von 16 Euro, da die Sachbezüge in dem Monat insgesamt 50 Euro übersteigen.

 

Die einzige Möglichkeit, den monatlichen Sachbezug in dem Fall weiterhin steuer- und sv-frei zu belassen ist die Pauschalversteuerung des Weihnachtsgeschenks nach § 37b (2) EStG mit 30%, allerdings verbleibt es bei der SV-Pflicht (ggf. Übernahme durch den AG möglich, es könnte aber bei den AN im Minijobbereich in einer ungünstigen Konstellation dazu führen, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten ist).

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letzte Antwort am 16.10.2025 10:42:54 von CLehnen
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