Es geht aus der Frage leider nicht klar hervor, ob das Geschenk aus Anlass der Weihnachtsfeier zugewendet wird. Falls ja, handelt es sich hierbei (wie bereits erläutert wurde) um Kosten der Betriebsveranstaltung (auch für die AN, die nicht an der Weihnachtsfeier teilgenommen haben und das Geschenk nachträglich erhalten. Wurde das Weihnachtsgeschenk unabhängig von der Weihnachtsfeier zugewendet, ist es als eigenständiger Sachbezug grundsätzlich steuer- und sv-pflichtig und "infiziert" auch den monatlichen Sachbezug von 16 Euro, da die Sachbezüge in dem Monat insgesamt 50 Euro übersteigen. Die einzige Möglichkeit, den monatlichen Sachbezug in dem Fall weiterhin steuer- und sv-frei zu belassen ist die Pauschalversteuerung des Weihnachtsgeschenks nach § 37b (2) EStG mit 30%, allerdings verbleibt es bei der SV-Pflicht (ggf. Übernahme durch den AG möglich, es könnte aber bei den AN im Minijobbereich in einer ungünstigen Konstellation dazu führen, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten ist).
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