Hallo Zusammen,
ein Mitarbeiter ist langzeitkrank und hat dann Arbeitslosengeld bekommen Ausfallschlüssel KA
jetzt hat er eine befristet Erwerbsminderungsrente, muss ich jetzt ER nehmen? Aber irgendwie passt die Beschriebung ja nicht mit "Einstellung Krankengeld" die Einstellung vom Krankengeld ist ja schon vor Ewigkeiten passiert und nicht erst mit der Rente.
Danke für die HIlfe 🙂
keiner Hilfe für mich? 😞
Ohne den genauen Sachverhalt zu erkennen: Nach 78 Wochen ist er faktisch kein AN dieses Betriebes mehr. Also abmelden, da automatisch die Arbeitsagentur alleine dran ist.
Abgemeldet ist er ja, trotzdem bleibt er Mitarbeiter und im Kalender muss irgendwas gebucht werden. Ich kenne es so das man Rente auf Zeit im Kalender bucht. Man Muss ja auch den Beitragsgruppenschlüssel ändern sobald er Rente bezieht.
Rente auf Zeit gibt's aber hier irgendwie nicht 😄
@n3train0r schrieb:Abgemeldet ist er ja, .........................
😄
Gut, dann können/müssen Sie ja erst wieder etwas erfassen, wenn eine neue Beschäftigung erfolgt.
Hallo,
bei Erwerbsminderungsrente bleibt die PGR bei 101.
Nur Altersrentner haben eine andere PGR.
Du musst den guten Mann nur in der SV umschlüsseln. Beitragsgruppe 3101 bei voller Erwerbsminderung.
Bei nur teilweiser Erwerbsminderung bleibt die 1111.
Die Umschlüsselung ab dem Tag wo die Erwerbsminderung läuft.
Fehlzeit trägst du ein bis zum Ende der befristeten Erwerbsminderung.
Danach muss er neue Nachweise bringen oder ist wieder fit zum arbeiten.
Viele Grüße
Claudia
ja genau er hat eine befristetet Erwerbsminderungsrente daher umgestellt auf 3101.
Die Frage ist ja einfach nur welche Fehlzeit ich eintrage bis ende Befristung von der Rente.. Da Datev irgendwie keine Fehlzeit hat die "Rente auf Zeit" heißt.
Bei Lodas: Krank über 6 Wochen bei Erwerbsminderung / Altersrente
Bei LuG keine Ahnung.
@Claudia- schrieb:Bei Lodas: Krank über 6 Wochen bei Erwerbsminderung / Altersrente
Bei LuG keine Ahnung.
Nach 78 Wochen endet das Beschäftigungsverhältnis. Das Kalendarium wird erst bei Wiedereintritt benötigt.
..... das sv-pflichtige Beschäftigungsverhältnis endet mit der Aussteuerung nach 78 Wochen. Der Mitarbeiter steht weiterhin in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber.