Hallo, prüfen Sie zunächst, welche Einstellung für die automatische Kalkulation vorhanden ist. Starten Sie dafür Unternehmensstrukturen und öffnen Sie das betroffene Unternehmen | weitere Angaben. Öffnen Sie den Eintrag Zentrale Einstellungen. Wenn Sie mit der Einstellung "Honorarvereinbarung oder Standardsatz" arbeiten, ist es ausreichend, den Standardsatz in der Rechnungsstandardposition zu hinterlegen. Gebührenpositionen mit dem Status kalkuliert, rechnungsvorgeschlagen oder rechnungsfreigegeben werden nicht angepasst; bei neuen Kalkulationen wird der geänderte Standardsatz herangezogen. Wenn die Einstellung "Honorarvereinbarung, Vorjahressatz oder Standardsatz" bei Ihnen aktiviert ist, können Anpassungen nur über eine Honorarvereinbarung erfolgen. Eine prozentuale Vorgabe ist in diesem Fall nicht möglich. Bedenken Sie, dass sich eine generelle Änderung der Einstellung für die automatische Kalkulation auf alle Aufträge des Unternehmens auswirkt und nicht weiter eingeschränkt werden kann. Sollten Sie Honorarvereinbarungen in den Aufträgen eingepflegt haben, können Sie über das Programm Bestandspflege diese Aufträge selektieren und über den Menüpunkt Bearbeiten | Honorarvereinbarungen bearbeiten einen Faktor für die vorhandenen Werte vorgeben. Ich wünsche Ihnen einen guten Wochenstart und hoffe, dass meine Ausführungen hilfreich waren.
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