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Neue Vergütungsposition anlegen

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letzte Antwort am 21.01.2026 12:41:22 von Cornelia_Mayrhofer
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Nina_Ott
Beginner
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Nachricht 1 von 11
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Hallo,

 

ich müsste eine Vergütungsposition "Post- und Telekommunikationspauschale" in einem Standardauftrag anlegen, welche folgende Funktion haben soll:

 

Diese Position soll automatisch 4 % vom Rechnungsnetto berechnen und ausweisen (ohne das eine Aktion durch den Bearbeiter nötig ist).

 

Vielleicht hat jemand schon so eine Position angelegt und könnte mir weiterhelfen.

 

Vielen Dank im Voraus.

NadimBhatti
Meister
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Nicht bis zum Ende getestet. Aber ich würde es hier probieren:

 

Programmsuche ->  Rechnungsstandardpositionen für den Steuerberater -> "+ Position anlegen" -> Bezeichnung eingeben, bspw. "PuT 4%" -> Typ: "Auslage" -> Abrechnungsart: "Freie Berechnung" -> ganz unten "4,00%" Aufschlag

 

Weitere Möglichkeit: vorhandene PuT nehmen -> rechte Maustaste -> Position kopieren -> verfahren wie oben

 

Ob das am Ende geht: keine Ahnung.

 

Soll das nur für zukünftige Aufträge gelten oder auch noch nachträglich bei Bestand?

 

 

 

 

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marcohüwe
Meister
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Deine Lösung @NadimBhatti scheitert aber vermutlich an der Anforderung "...soll automatisch...".

 

Ich habe das kürzlich umgekehrt für den Abzug von Rabatten gemäß der Anleitung hier bei uns getestet: 

Rabatte in Eigenorganisation comfort eingeben (Tipp) - DATEV Hilfe-Center

 

Danach muss ich noch jedes mal manuell den Basiswert (also die Gebühr bzw. Gebühren) auswählen.

 

Falls das hier jemand doch komplett automatisch gelöst hat -> wie?

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marcohüwe
Meister
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Nachricht 4 von 11
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Nachtrag: ich sehe jetzt erst dieses Feld hier (aus Dok 9258554 ) ->

 

marcohwe_0-1663586842066.png

 

Jetzt fehlt mir nur noch die Erläuterung, wie diese Exceldatei aufgebaut sein muss.

 

📢 DATEV.... ?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Cornelia_Mayrhofer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 11
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Hallo,

 

wenn die beschriebene Auslagenposition für eine ganz bestimmte Auftragsart gelten soll, könnten Sie direkt in der Auftragsvorlage zunächst in den Rechnungseinstellungen die Ermittlung der Auslagenpauschale aktivieren und anschließend in den Eigenschaften der Gebühr die Werte ändern.

Cornelia_Mayrhofer_1-1663593764206.png

 

 

Bei Aufträgen, die Sie ab diesem Zeitpunkt neu anlegen, würde dann die Ermittlung der Auslagenpauschale mit diesen Vorgaben automatisch erfolgen.

 

Grüße aus Nürnberg
Cornelia Mayrhofer | DATEV eG
Nina_Ott
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Hallo,

 

genau das war meine Notlösung, welche ich jetzt vorerst angelegt habe, aber hier scheitert es leider an dem automatisch berechnen, da ich die Basiswertermittlung manuell durchführen muss.

 

Es soll für alle künftig angelegten Aufträge gelten.

 

Trotzdem vielen Dank 🙂 

 

 

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Nina_Ott
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Nachricht 7 von 11
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Perfekt vielen Dank, dies klappt wunderbar. 

 

🙂

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C_Abeln
Beginner
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Nachricht 8 von 11
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Hallo,

 

wo kann ich den Wert den für alle offenen Aufträge anpassen?

 

Habe dort einen Wert eingetragen das zählt aber ja nur für neu angelegte Aufträge. Kann ich den Wert auch für alle noch offenen Aufträge anpassen das dieses dann automatisch bei allen noch offenen Aufträgen geändert wird?

 

z.B. von 2,00% auf 3,00% 

 

über eine Schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

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DATEV-Mitarbeiter
Cornelia_Mayrhofer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 11
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Hallo,

 

prüfen Sie zunächst, welche Einstellung für die automatische Kalkulation vorhanden ist. Starten Sie dafür Unternehmensstrukturen und öffnen Sie das betroffene Unternehmen | weitere Angaben. Öffnen Sie den Eintrag Zentrale Einstellungen.

Wenn Sie mit der Einstellung "Honorarvereinbarung oder Standardsatz" arbeiten, ist es ausreichend, den Standardsatz in der Rechnungsstandardposition zu hinterlegen. Gebührenpositionen mit dem Status kalkuliert, rechnungsvorgeschlagen oder rechnungsfreigegeben werden nicht angepasst; bei neuen Kalkulationen wird der geänderte Standardsatz herangezogen.

 

Wenn die Einstellung "Honorarvereinbarung, Vorjahressatz oder Standardsatz" bei Ihnen aktiviert ist, können Anpassungen nur über eine Honorarvereinbarung erfolgen. Eine prozentuale Vorgabe ist in diesem Fall nicht möglich.

 

Bedenken Sie, dass sich eine generelle Änderung der Einstellung für die automatische Kalkulation auf alle Aufträge des Unternehmens auswirkt und nicht weiter eingeschränkt werden kann.

 

Sollten Sie  Honorarvereinbarungen in den Aufträgen eingepflegt haben, können Sie über das Programm Bestandspflege diese Aufträge selektieren und über den Menüpunkt Bearbeiten | Honorarvereinbarungen bearbeiten einen Faktor für die vorhandenen Werte vorgeben.

 

Ich wünsche Ihnen einen guten Wochenstart und hoffe, dass meine Ausführungen hilfreich waren.

 

 

Grüße aus Nürnberg
Cornelia Mayrhofer | DATEV eG
DiSo
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 11
420 Mal angesehen

Guten Morgen, 

 

wo kann man denn zusätzlich noch die Bezeichnung für diese Pauschale ändern? 

 

"Post- und Telekommunikationspauschale" klingt so überhaupt nicht mehr zeitgemäß und wir wollen es gern umbenennen - natürlich auch für alle bereits offenen und laufenden Aufträge.

 

Vielen Dank!

KOB + angehende FAIT 2026 (Prüfung in Berlin - Wer Lust aufs Vernetzen hat, schreibt mir gern eine PN!)
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DATEV-Mitarbeiter
Cornelia_Mayrhofer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 11
393 Mal angesehen

Hallo,

 

für Papierrechnungen sowie digitale Rechnungen müssten Sie eine textliche Anpassung für die Post- und Telekommunikationspauschale direkt im Rechnungsmuster vornehmen. Hilfreich in diesem Zusammenhang ist das   Hilfe-Dokument .

 

Für E-Rechnungen finden Sie im  Hilfe-Dokument eine entsprechende Anleitung. 

 

Beide Ausführungen gelten für den Einsatz von Eigenorganisation comfort.

Grüße aus Nürnberg
Cornelia Mayrhofer | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.01.2026 12:41:22 von Cornelia_Mayrhofer
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