Hallo an HaNa, für die Übernahme von individuellen Informationen aus einer bestehenden Checkliste in eine Folge-Checkliste (z.B. ESt) bedarf es der Anlage eines individuellen Unterpunktes in der Checkliste des Mandanten. Bei Anlage ist darauf zu achten, dass in der rechten Spalte im Drop-Down-Menü für das Erscheinen des Punktes in Folgelisten "Wiederholung" ausgewählt wird, in Abhängigkeit von dem Leistungsauftrag entsprechend "monatlich" (Fibu) oder "jährlich" (ESt). Zur Strukturierung der eingetragenen Inhalte bietet es sich in Bezug auf "Infos für ESt Folgejahre" an, der Information das Veranlagungsjahr (VJ), für das die Information relevant ist, voran gehen zu lassen z.B. VJ 2022: Gewerbebetrieb wird 04/22 eingestellt Um den Punkt mehr "ins Auge springen zu lassen" kann der Nutzer in ProCheck (Handbuch) den Punkt im Musterprozess nach oben versetzen. Der Nutzer auf Checklisten-Ebene kann dann durch Anlage eines individuellen Unterpunktes (s.o.) seine Informationen für das Folgejahr hinterlegen. Für den Fall, dass umfangreiche Informationen für das Folgejahr dokumentiert werden müssen, besteht optional die Möglichkeit, eine separate Anlage (z.B. in Excel) anzulegen und die Reiter nach VJ zu beschriften. Die Anlage wird unter dem Mandanten in der Dok.-Ablage/DMS abgespeichert. Mit Anlage des individuellen Punktes "Informationen Folgejahre" in der Checkliste kann diese Anlage dann dort verknüpft werden und bleibt der Zugriff darauf ebenfalls (bei Vorgehen wie oben beschrieben) im Folgejahr erhalten. Eine DATEV-Vorlage zur Erfassung von Mandantenbesonderheiten gibt es nicht explizit. Die Funktion "Notiz" in ProCheck hat den Zweck, digitale "Post-it's" anlegen zu können, die nur einmalig in der Checkliste erscheinen, in der sie angelegt wurden.. Neben o.g. Optionen haben Sie für die Wiedervorlage von Informationen die Möglichkeit, an dem jeweiligen Bearbeitungsschritt mit Aufruf der rechten Maustaste, die Funktion "Aufgabe anlegen" zu nutzen und so die Information auf Wiedervorlage zu terminieren oder an andere Sachbearbeiter zur Kenntnis weiterzuleiten. Das macht grundsätzlich dann Sinn, wenn Sie mit den DATEV-Aufgaben kanzleiweit arbeiten. Für wen sich was in der Anwendung am Besten eignet, hängt immer davon ab, wie in der Kanzlei gearbeitet wird und was kanzleiweit Akzeptanz findet. Ich hoffe, wir haben Ihnen mit dieser Rückmeldung weitergeholfen. Sollten Fragen offen geblieben sein oder sich weitere im praktischen Umgang stellen, bieten wir auch individuelle Kurzberatungen zur Unterstützung an: Artikel-Nr.79560 https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/beratung-und-schulung/79560-datev-procheck-fuer-kanzleien-beratung-online-kurzberatung/ oder erfahren Sie alles Praktische zum Aufbau eines QMS und Umgang mit ProCheck & Checklisten im halbtägigen Präsenzseminar Artikel-Nr. 73448: https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/praesenzseminare/qualitaetsmanagement-in-der-kanzleipraxis/
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