Hallo zusammen,
wann kann es sein dass die Werte im Lohnkonto nicht identisch mit den bescheinigten SV Werten auf der Lohnsteuerbescheinigung sind.
Ich stehe im Wald - habe keine Erklärung dafür.
Vielen Dank für Eure Aufklärung.
Gruß Jasmina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das ist pauschal schwer zu sagen. Gibt es denn irgendwelche Besonderheiten bei den Abrechnungen?
Es kann z.B. vorkommen, wenn es steuerfreie, aber sv-pflichtige Bezüge gibt (z.B. bei SFN-Zuschläge bei einem Stundensatz über € 25,00).
im Dokument Erklärung Zeile 22-27 der Lohnsteuerbescheinigung (Ausweis Beiträge zur Sozialversicherung) sind einige Fälle aufgelistet.
Ich hatte es z.B. bei einem weiterbeschäftigten Altersrentner "Bei weiterbeschäftigten Altersrentnern gehören die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie sind auch nicht in Zeile 22 a der Lohnsteuerbescheinigung als steuerfreie Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung zu bescheinigen. Das gilt auch im Falle einer geringfügigen Beschäftigung. "