Guten Tag,
ich hätte eine Frage zur Auszahlung einer Pensionskasse.
Der ArbN ist Rentner und ist verstorben , die Witwe erhält per Einmalzahlungen die Abfindung der Pensionskasse.
Welche Lohnart ist dabei zu verwenden?
wäre 3480 falsch?
Wie ist die Person zu schlüsseln?
Was wäre zu beachten bzgl. des Zahlstellenmeldeverfahren?
vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
an dieser Stelle kann ich Ihnen keine konkrete Lösung bieten. Die Einrichtung und Abrechnung der Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge an einen Hinterbliebenen ist umfangreich und komplex. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Wenden Sie sich dazu bitte über die anderen Servicekanäle an uns.
Informationen darüber, wie Sie einen Versorgungsbezug abrechnen und das DÜ-Zahlstellenmeldeverfahren einrichten, entnehmen Sie bitte unseren Dokumenten 1039157 und 5303397 .
Guten Morgen,
Lohnart 3660 wird hierfür angewendet.
Die angegebenen Dokumente sind hilfreich bei der Anlegung des Versorgungsbezuges.