Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter, der aufgrund Langzeiterkrankung bereits ausgesteuert wurde, ist nun leider verstorben. Zum Datum der Aussteuerung wurde eine Arbeitsbescheinigung BEA erstellt.
Seine Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ich habe das Todesdatum in den Stammdaten/Beschäftigung eingegeben. Wenn ich nun abrechne, erscheint folgende Fehlermeldung: Es konnte keine Arbeitsbescheinigung erstellt werden. Für den Mitarbeiter wurde ein Todesdatum erfasst.
Wenn ich das Todesdatum entferne, wird zwar auch richtig abgerechnet aber keine Abmeldung wegen Tod (Abgabegrund 49) erstellt.
Welchen Denkfehler mache ich?
Freue mich auf Unterstützung.
Danke.
Viele Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
die Programm-Meldung zur Arbeitsbescheinigung können Sie ignorieren. Die Arbeitsbescheinigung ist im Todesfall irrelevant.
Erfassen Sie wieder das Todesdatum, damit Sie die DEÜV-Meldung mit Abgabegrund "49" erhalten.