Hallo @Paula-Alice, Im Validierungsservice der DATEV wurde im November die Prüfung von ZUGFeRD-Rechnungen angepasst. Seit dem 20.11.2025 fließt das Ergebnis der PDF-Prüfung nicht mehr in die Gesamtbewertung ein, ob eine Rechnung als valide oder invalide eingestuft wird. Werden in der PDF-Datei Mängel festgestellt, führt dies somit nicht mehr automatisch dazu, dass die gesamte Rechnung als "invalide" gilt. Diese Anpassung - also eine Lockerung der Validierungskriterien - orientiert sich am Vorgehen anderer Marktteilnehmer. Es kann deshalb zu folgendem Effekt kommen: Rechnungen mit Mängeln in der PDF-Datei, die vor dem 20.11.2025 noch als "invalide" bewertet wurden, können seit dem 20.11.2025 als "valide" eingestuft werden. Sollten Sie nach dem 20.11. in DATEV Unternehmen online weiterhin irrtümlich die Rückmeldung erhalten, dass die E-Rechnung invalide ist, wenden Sie sich bitte über den Servicekontakt an den DATEV-Service oder senden Sie eine E-Mail an unternehmenonline@service.datev.de, damit wir die E-Rechnung analysieren können.
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