Ich kenne keine direkte Auswertung, kann mir (leider) auch vorstellen, das es so bleibt, weil ja das Datev Konto jedem selber gehört und nicht der Kanzlei. Nur wenn man im Arbeitnehmer Online Cockpit Zugriff auf die eigene Kanzlei hat kann man dort seit ein paar Tagen sehen welches Zugangsmedium genutzt wird. Steht dort das Datev Konto hat die Person zwingend eins, steht dort die SMS-TAN könnte die Person trotzdem ein Datev Konto haben. Und man könnte natürlich ein Datev Konto haben ohne sich bei ANO registrieren. @VerenaWied früher, also bevor das Datev Konto eingeführt wurde, konnte man ANO auch mit der SMS-TAN einrichten. Für diese Personen gibt es mittlerweile einen Umstellungsassistenten innerhalb von ANO. Den habe ich selber gestern erst ausgeführt.
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