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MeinELSTER+ App

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letzte Antwort am 06.07.2026 13:47:53 von xyzmic
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xyzmic
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tu_heggi
Meister
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@xyzmic  schrieb:

Guten Morgen zusammen,

 

haben bei Euch auch schon Mandanten angerufen wegen der neuen Idee der Steuerverwaltung?

 

Woher will die App bzw. das FA alle anderen Kosten wissen?

Da gibts doch sicher ne Hotline. Ich kümmer mich doch nicht um die Steuerprogramme des Mandanten.

SebPro
Einsteiger
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Kosten wie z.B. Werbungskosten kann das Finanzamt nicht vorliegen haben und daher auch nur ggf. Pauschbeträge berücksichtigen. Daher steht ja auch in den Links :

Nutzerinnen und Nutzer können die Angaben prüfen, bei Bedarf anpassen und die Erklärung anschließend mit einem Klick digital ans Finanzamt übermitteln.

Im Endeffekt scheint es "nur" eine erweiterte Version der vorausgefüllten Steuererklärung zu sein die aber für die entsprechenden Steuerpflichtigen eine Erleichterung sein dürfte.

 

Stpfl. die das nutzen können, werden aber auch nicht bei einem Steuerberater sein

Uwe_Lutz
Unerreicht
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@xyzmic  schrieb:

 

 

Woher will die App bzw. das FA alle anderen Kosten wissen?

 


Gar nicht. Es werden lediglich die Daten zusammengefasst, die aufgrund elektronischer Meldungen bereits vorliegen. 

 

Uwe_Lutz_0-1783317371121.png

 

Wenn also weitere Kosten geltend gemacht werden sollen (z.B. höhere Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Krankheitskosten etc.) müssen diese -wie bisher auch- dem Finanzamt mitgeteilt werden. Mit einem Klick ist es dann nicht mehr getan.

 

theo
Experte
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Reine Augenwischerei.

in dubio pro theo
Uwe_Lutz
Unerreicht
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@theo  schrieb:

Reine Augenwischerei.


Das würde ich auch so sehen. Es dürfte vermutlich dazu führen, dass es einige Stpfl. geben wird, die dadurch Kosten nicht geltend machen und somit zu viel Steuern zahlen.

theo
Experte
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Das würde ich auch so sehen. Es dürfte vermutlich dazu führen, dass es einige Stpfl. geben wird, die dadurch Kosten nicht geltend machen und somit zu viel Steuern zahlen.


Mit dem Pilotprojekt der automatischen Veranlagung verhält es sich genau so.

in dubio pro theo
xyzmic
Erfahrener
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das dachten wir auch, bis Mandanten superschlau werden und uns damit jetzt nerven... es wird halt trotzdem in Rechnung gestellt werden müssen nach Zeitaufwand.

 

Entweder wir sollen steuerlich beraten und erstellen die StE oder eben nicht.

 

 

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letzte Antwort am 06.07.2026 13:47:53 von xyzmic
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