Hallihallo!👋 Aktuell werden wir von einem Thema beschäftigt (ja, so muss man es leider tatsächlich formulieren), das bisher eigentlich jahrelang - zwar nicht unbedingt begeisternd, jedoch relativ problemlos – „funktionierte“. Die Rede ist vom elektronischen Freizeichnungs- / Freigabeprozess. Der neue Freigabeprozess in Verbindung mit MyDATEV Kanzlei / MyDATEV Kommunikation führt bei uns zu leichten Irritationen / Unsicherheiten.😕 Zu unserer aktuellen technischen Situation: Wir sind bereits seit Monaten Nutzer von MyDATEV Kommunikation, lokal wurde allerdings noch keine Installation der DVD 19.0 vorgenommen. Bisher (= bei Nutzung von Freizeichnung online) unterzeichneten zukünftige Freizeichner die papierhafte „Zusatzvereinbarung zur Nutzung von DATEV Freizeichnung online“. Diese war insbesondere erforderlich, um die Freizeichnung für mehrere Personen rechtssicher durch einen Vertreter durchführen zu können (Szenarien bspw.: zusammenveranlagte Ehegatten, mehrere Gesellschafter). Nunmehr stellen sich uns verschiedene Fragen, die wir trotz intensiver Recherche nicht klären konnten: Kann / sollte das o.a. Dokument / Formular für bisherige „Freizeichner“, die zukünftig zum „Freigeber“ werden, weiterverwendet werden? Behält dieses (in juristischer Hinsicht) Gültigkeit für die Nachfolgelösung von Freizeichnung online? Gibt es in den Weiten des DATEV-Kosmos evtl. ein Nachfolgeformular, das man nutzen kann / soll? In den zahllosen DHC-Dokumenten und auf der Seite „Umstellung von DATEV Freizeichnung online auf MyDATEV Kanzlei“ findet sich lediglich die Aussage „Mehrere Freizeichner bspw. bei Ehegatten oder Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften sind möglich.“. Was wollen uns die freundlichen Autorinnen und Autoren der DATEV hiermit genau sagen? Ist mit der Möglichkeit womöglich eine Empfehlung verbunden, die die Freigabeprozesse auf Mandantenseite zukünftig - durch Freigaben mehrerer Personen - aufbläht? Oder sollten wir sinnvollerweise bei der bisher praktizierten Stellvertreterlösung bleiben? Ist dies juristisch überhaupt möglich? Leider äußern sich die Verfasser diesbezüglich nicht. Benötigt jetzt womöglich jeder einzelne Mensch, der mit unserer Kanzlei zu tun hat, ein Zugangsmedium? Leider findet sich auch kein Vorschlag der DATEV für Best Practice im Zusammenhang mit der neuen Lösung. Die doch sehr schwammig gehaltenen Informationen führen leider zu einer gewissen Unsicherheit bei uns als Anwender. Schade! Selbstverständlich kann es sein, dass ich mit über 35 Jahren DATEV-Erfahrung 👴 ganz einfach zu blöd bin, um eine so simple Umstellung zu durchdringen. Außerdem kann es sein, dass ich mir viel zu viele Gedanken mache, nur weil ich mir einen reibungslosen Prozess wünsche. Trotzdem: Vielleicht kann die liebe DATEV 💚 ja Licht 🔦 ins Dunkel meines armseligen Anwenderhirns bringen. Ich würde mich wirklich jedenfalls sehr darüber freuen. Herzliche und erwartungsfrohe Grüße vom Hamburger Stadtrand!
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